Während Befürworter argumentieren, Wohnen und Sport könnten an der Rochusstraße koexistieren, warnen Kritiker vor möglichen Konflikten.
„Attraktiv für junge Familien“Einfamilienhäuser nahe Fußballplätzen in Ossendorf dürfen gebaut werden
Am Ende wurde der Beschluss im Stadtrat mit einer klaren Mehrheit gefasst: Die zwölf Einfamilienhäuser in der Rochusstraße sollen gebaut werden. Weil sich das Grundstück in direkter Nachbarschaft zu den Fußballplätzen der DJK Roland West und der Germania Ossendorf befindet, hatte die Ehrenfelder Bezirksvertretung (BV) zuletzt noch einmal mit großer Mehrheit von dem Vorhaben der Turi Wohnimmobilien GmbH abgeraten.
In der Sitzung des Kölner Stadtrats, der in dieser Frage entscheidungsbefugt ist, stimmten allerdings nur die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Die Fraktion sowie Einzelmandatsträger Thor Zimmermann gegen die Bebauung (36 von 90 Sitzen).
Pütz: Sportbetrieb und Bebauung sind miteinander möglich
SPD-Ratsmitglied Pascal Pütz etwa stimmte anders als seine Parteigenossen in der BV und begründete das auch: „Für uns hat die Verwaltung sehr nachvollziehbar dargestellt, dass der Sportbetrieb und die Bebauung nicht gegeneinander gehen und miteinander möglich sind.“ Das Stadtplanungsamt hatte versichert, dass weder der Lärm, den Kicker und ihre Fans verursachen, noch die Lichteinstrahlung durch die Flutlichteinstrahlung die Nutzung der Sportplätze einschränke werde.
Denn in den „textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan ist festgehalten, dass die zu den Sportplätzen hin gelegenen Wände von besonders schutzbedürftigen Räumen wie Schlaf-, Kinder- und Wohnzimmer mit Fenstern versehen werden müssen, die nicht zu öffnen sind. Das ist laut Baugesetzbuch möglich.
Ruheräume sollten an der Ostseite angeordnet werden
Was die Flutlichter angehe, würden angrenzende Grundstücke ohnehin „maximal indirekt angestrahlt“, auch sei es den Bewohnern zuzumuten, ihre Fenster an dieser Seite mit geeigneten Jalousien oder Blenden auszurüsten. Empfohlen wird ohnehin, all jene Räume, in denen Ruhe herrschen soll, an der Ostseite der Gebäude anzuordnen – an der Seite, die von den Sportplätzen abgewandt ist.
Ralf Klemm von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat und Mitglied des Sportausschusses teilt jedoch die Befürchtungen von Stephan Matthey, der den weiteren Betrieb der Sportplätze als „mittelfristig gefährdet“ ansieht. Konflikte zwischen den Interessen der künftigen Eigentümer und den an Spieltagen zahlreichen Besuchern würden sich zwangsläufig ergeben. Es drohten „zeitliche Einschränkungen im Trainings- und Spielbetrieb“, hatte der Abteilungsleiter Fußball bei der DJK Roland West im Vorfeld der Entscheidung mitgeteilt.
Individuelles Klagerecht nicht auszuhebeln
Klemm bezweifelt, dass die „textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan die Vereine vor juristischen Folgen nicht schützen werden: „Das individuelle Klagerecht auf Lärmschutz ist nicht auszuhebeln“, so der Grünen-Politiker. Zumal in die vermutlich preislich nicht ganz günstigen Einfamilienhäuser Käufer einziehen würden, „die ihre Rechte genau kennen und auch über die Mittel verfügen, diese durchzusetzen.“
Mit Blick auf die 550 aktiven Mitglieder der DJK, darunter 450 im Jugendbereich, appellierte Klemm: „Wir müssen also an dieser Stelle Position für den Sport beziehen. Wir müssen den Breitensport, wir müssen die Jugendarbeit, wir müssen die Integrationsleistungen der Vereine stärken und sie nicht im Regen stehen lassen.“ Vor allem, wenn man bedenke, dass lediglich zwölf zusätzliche Wohneinheiten entstehen sollen und es daneben aus wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Gründen „völlig verfehlt“ sei, in innenstadtnahen Bereichen weiter Einfamilienhäuser zu bauen.
Doch Klemm appellierte vergebens. Ralph Sterck von der FDP erinnerte daran, dass die Verwaltung annähernd zehn Jahre Arbeit in das Bauvorhaben gesteckt habe. Auch wenn aus ihren Reihen Stimmen zu hören seien, dass man „für so wenig Wohnraum“ ein solches Projekt heute nicht mehr anstoßen würde, solle man die beteiligten Ämter nicht „vor die Wand laufen lassen“.
Aber: „Es ist sehr wichtig, dass die Verwaltung das auch mitnimmt, dass das auch wirklich in den entsprechenden Genehmigungen festgeschrieben wird, dass in den Kaufverträgen und im Grundbuch festgeschrieben wird, dass gegen den Sportbetrieb nicht geklagt werden kann.“
Laut Ralph Sterck haben Einfamilienhäuser an diesem Ort durchaus ihre Berechtigung: „Ich glaube, gerade für junge Familien ist das ein attraktives Angebot, in dieser Stadt zu bleiben.“