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„Skandalös und unverhältnismäßig“Ordnungsamt beendet Konzert bekannter Kölner Musiker im Rochuspark

Lesezeit 3 Minuten
Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada bei einem ihrer Konzerte im Rochuspark.

Die Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada bei einem ihrer Konzerte im Rochuspark.

Mit ihren kostenlosen Jazz-Konzerten haben Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada eine beliebte Tradition im Rochuspark geschaffen.

Ein gemütliches Plätzchen im Schatten, dazu live gespielten Jazz von bekannten Kölner Profi-Musikern: Die kostenlosen Auftritte von Saxophonist Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada an der Trompete waren seit zwei Jahren ein beliebtes Angebot im Rochuspark.

Jetzt soll damit vorerst Schluss sein: Das Ordnungsamt verhängte eine Strafe und macht den beiden laut eigenen Angaben weitere Park-Auftritte unmöglich.

Kostenfreies Musikvergnügen auf hohem Niveau

Das Duo „Delbruegge/Pallada“ gibt seit zwei Jahren in jedem Sommer ein Konzert pro Monat, jeweils an einem Sonntag-Nachmittag. Keine Eintrittskarte oder lange Anfahrt, sondern spontanes und kostenfreies Musikvergnügen - auf hohem Niveau.

Die Vollblut-Künstler sind keine neuen Gesichter in der Kölner Szene: „Ich mache seit 40 Jahren professionelle Musik“, erklärt Delbrügge. Als Saxophonist der Kölner Soul-Band „Soulcats“ kennt er sich auf der Bühne aus. Genau wie Kollege Pallada: Er arbeitet bei der alternativen Karnevals-Sitzung „Deine Sitzung“ mit Kult-Comedienne Mirja Boes.

Es freuen sich immer viele Leute darauf.
Bernd Delbrügge, Musiker

Die erfahrenen Künstler verwandelten auch am vergangenen Sonntag Parkbank und Wegesrand in ihre Bühne und die Wiese vor ihnen in Zuschauerränge. „Es freuen sich immer viele Leute darauf“, schwärmt Delbrügge. „Die bringen ihre Picknick-Decke, Piccolöchen, Bier und Frikadellen mit.“

Die Atmosphäre sei jedes Mal ausgezeichnet. Für ihre Auftritte brauchen die Künstler nur ihre Instrumente - und einen Bluetooth-Lautsprecher für Hintergrund-Klänge.

Ordnungsamt verhindert weitere Konzerte

Das Ordnungsamt sorgte jedoch für eine plötzliche Unterbrechung der Darbietung. Denn für Straßenmusik und Straßenkunst gibt es in Köln strikte Regeln. Eine davon besagt, dass Verstärker und Lautsprecher jeglicher Art verboten sind: 35 Euro laute deshalb die Strafe der städtischen Angestellten.

Außerdem hätten sie das Duo darauf hingewiesen, dass Straßenmusiker nur eine halbe Stunde pro Standort spielen dürfen - die Konzerte der beiden dauern aber deutlich länger.

Ein großes Problem für die Musiker und den Anspruch an ihre Kunst: „Ohne Box geht es nicht“, erklärt Delbrügge. Der Lautsprecher sei für den „ryhthmischen Kontext“ ihrer Musik unabdingbar. „Es ist ja nicht so, als würden wir eine Disko-Anlage aufbauen“, sagt er.

Das Limit von 30 Minuten sorge auch für Schwierigkeiten: „Sollen die Leute etwa nach einer halben Stunde umziehen?“ Ihre Park-Konzerte hat das Duo deshalb vorerst abgeblasen.

Stadt pocht auf ihre Regelungen

„Ich empfinde das als skandalös und bin stinksauer“, betont Delbrügge. „Wir sind keine Straßenkünstler, sondern professionelle Musiker.“ Das Duo spiele weder auf der Straße, noch verdiene es Geld mit seiner Darbietung. „Unsere Konzerte sind ein niederschwelliges Kulturangebot an die Bürger der Stadt Köln“, differenziert er. „Wir sollten eher gefördert, als gehindert werden.“ Dass Köln eine Kulturmetropole seien wolle und gleichzeitig Musik im öffentlichen Raum auf diese Weise reglementiere, passe für ihn nicht zusammen.

„Damit das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum funktioniert, müssen gewisse Regeln gelten“, teilte die Stadt Köln der Kölnischen Rundschau auf Anfrage mit. „Der Rat der Stadt Köln hat daher die Kölner Stadtordnung (KSO) beschlossen, die (wie auch das Landesemissionsschutzgesetz) den Einsatz von Verstärkern im öffentlichen Raum verbietet, wenn hierdurch andere belästigt werden könnten.“

Wenn Ordnungsbehörden das kulturelle Engagement von Bürgern in dieser Weise restriktiv behindern, dann sind sie nicht für den Bürger da, sondern handeln gegen seine Interessen.
Bernd Delbrügge, Musiker

Das Handeln des Ordnungsamtes findet Delbrügge „unverhältnismäßig“. Einen Ermessensspielraum hätten sie nicht, teilten die Beamten den Musikern mit. Das Duo wünsche sich deshalb eine Sondergenehmigung, die ihnen Auftritte über 30 Minuten und mit Lautsprecher ermöglichen.

Zu der Frage, warum die Angestellten im Falle der Park-Konzerte keine Ausnahme machen können, äußerte sich die Stadt nicht. „Wenn Ordnungsbehörden das kulturelle Engagement von Bürgern in dieser Weise restriktiv behindern, dann sind sie nicht für den Bürger da, sondern handeln gegen seine Interessen“, meint Delbrügge.