Den Zweitwunsch gibt es nicht mehrNeues Verfahren bei der Anmeldung zum Gymnasium
Köln – Bislang war es geübte Praxis in Köln, dass Eltern für ihre Kinder einen Erst- und einen Zweitwunsch für den Besuch eines Gymnasiums abgeben konnten. Das wird nun gekippt: Einen Zweitwunsch gibt es nicht mehr, sondern im Fall einer Ablehnung des Erstwunsches eine Liste mit freien Schulplätzen in Köln.
An einer dieser Schulen können – müssen – sich die Eltern dann aktiv mit ihren Kindern anmelden. Allerdings bleibt dazu nicht viel Zeit: Die Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide der Schulen werden ab Dienstag, 6. April – also während der Osterferien – den Erziehungsberechtigten zugestellt.
Zweite Anmeldung binnen einer Woche
Sie erhalten im Falle einer Ablehnung zusammen mit dem Bescheid die Unterlagen der ersten Anmeldung zurück sowie eine Aufstellung der Schulen, an denen noch freie Plätze vorhanden sind.
Die zweite Anmeldung muss dann zwischen Montag, 12. April, und Freitag, 16. April, an einer der aufgelisteten städtischen Schulen erfolgen. Unabhängig davon können Schülerinnen und Schüler auch an Gymnasien anderer Träger angemeldet werden. Das Ganze sei in den Fachabteilungen von Stadt und Bezirksregierung abgestimmt worden, heißt es von Seiten der Bezirksregierung. Eine Anweisung oder Bitte an die Stadt Köln diesbezüglich habe es aber nicht gegeben.
Hintergrund ist, dass bei nicht wenigen Schülern in den letzten Jahren nicht nur der Erst-, sondern auch der Zweitwunsch abgelehnt wurde. Zumeist erfolgte dann eine Einzelfallprüfung, um eine individuelle Lösung zu finden. Doch die Fälle nehmen jedes Jahr zu, in Köln werden auch künftig sicher nicht alle Gymnasial-Schüler und Schülerinnen ihren Erstwunsch erfüllt bekommen. Die Suche nach einer geeigneten anderen Schule sollen jetzt die Eltern übernehmen.
Die Liste, die die freien Plätze beinhaltet, bekommen alle Erziehungsberechtigten zugeschickt, deren Kinder abgelehnt wurden. Sie ist bei allen gleich, wird aber nach Stadtbezirken gegliedert, um die Suche zu erleichtern. Was natürlich nicht heißt, dass die Schüler dann auch im jeweiligen Bezirk eine Schule besuchen müssen.
In diesem Jahr wurden von der Stadt neun zusätzliche Eingangsklassen gebildet, um sicherstellen zu können, dass Schülerinnen und Schüler die fünfte Klasse eines städtischen Gymnasiums besuchen können.
Für die Eltern bedeutet dies eine ziemliche Umstellung. Bislang war es oft üblich, den Nachwuchs bei Schulen mit besonders gutem Ruf anzumelden – wohl wissend, dass die Chancen auf einen Platz hier ziemlich gering sind, da diese ohnehin regelmäßig überlaufen sind. Im Zweitwunsch wurde dann eine realistische Variante angegeben, die in vielen Fällen auch zum Zuge kam. Dieses „Pokern“ fällt nun weg. Zum Problem dürfte aber auch werden, dass es besonders in Stadtteilen mit sehr vielen Gymnasialkindern prinzipiell nicht genug Plätze gibt – ein Mangel, den Stadtbezirke wie Nippes, Ehrenfeld oder Lindenthal schon seit Jahren haben und der auch seit Jahren immer mehr zunimmt. Wenn dort nun kein Zweitwunsch mehr möglich ist, ist der Ärger vieler Eltern schon vorprogrammiert. Und es bleibt die Frage, wie man verfährt, wenn sich mehr Eltern für eine Schule auf der Liste entscheiden als diese Plätze hat.
Auch die Schulen müssen sich umstellen
Doch die Eltern sind nicht die einzigen, die sich umstellen müssen. Denn auch auf die Schulen selbst wird noch einiges an Organisation zukommen – sie haben schließlich kaum Vorlauf und müssen sich jetzt kurzfristig auf die neuen Gegebenheiten einstellen.
Das System habe sich aber beispielsweise in Bonn schon seit Jahren bewährt, erklärten Stadt und Bezirksvertretung. In diesem Fall unisono. Die bisherige Kölner Regelung des Zweitwunsches sei ohnehin die Ausnahme gewesen.