Mit dem neuen Cannabis-Gesetz steht Köln vor zahlreichen Unklarheiten. Konsum, Besitz und Anbau werden unter bestimmten Bedingungen legal.
Cannabis-Gesetz in KölnStadt und Polizei stehen vor einem Berg von Fragen
Köln steht vor einem Fragezeichen in Form einer grünen Knolle. Ab Ostermontag tritt das neue Cannabisgesetz in Kraft und macht Konsum, Besitz und Anbau von Gras unter bestimmten Bedingungen legal. Nachdem das Gesetz durchaus umstritten war, wurde es vor knapp einer Woche für viele überraschend beschlossen. Stadt und Polizei stehen vor einer Reihe Unklarheiten, denn wie oder wer die Regeln des Gesetzes durchsetzen soll, bleibt vorerst offen. Und Regeln gibt es im Rahmen der Teillegalisierung einige. Doch bereits in vier Tagen greift das Gesetz.
Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene künftig in der Öffentlichkeit bei sich haben. 50 Gramm sowie bis zu drei Pflanzen dürfen es zu Hause sein. Der Handel mit Cannabis bleibt weiterhin verboten. Wer legal Cannabis erlangen will, muss auf den Eigenanbau zurückgreifen oder bei Anbauvereinigungen, also Vereinen, die auch „Cannabis Social Clubs“ genannt werden, kaufen.
Der Konsum war bisher nur hinter verschlossener Türen erlaubt. Ab dem 1. April wird „kiffen“ - das Rauchen von Cannabis - teilweise auch in der Öffentlichkeit legal. Die Bedingung ist jedoch ein Mindestabstand von hundert Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen.
Das Ausmaß des Aufwands
Hier zeigt sich das Ausmaß des Aufwands, der mit dem Gesetz verbunden ist, deutlich. Besonders im Innerstädtischen ergibt sich zwischen den Verbotszonen ein Wirrwarr an Flächen, auf denen das Kiffen erlaubt ist. Die Kontrolle der Zonen dürfte sich für Beamtinnen und Beamten schwierig gestalten. Ist eine „Kifferpatroullie“ bewaffnet mit Karte und Maßband unterwegs, die verstärkt kontrolliert?
Was bei dieser Gemengelage nicht verwundern kann: Die Stadt kann auf Nachfrage der Rundschau bisher keine genauen Antworten darauf geben, wie sie mit der Cannabis-Teillegalisierung nun umgehen will. Und zwar zu keiner der Regeln des Gesetzes. „Das Land hat bislang nicht entschieden oder geregelt, wie das Gesetz umgesetzt werden soll“, teilte die Stadt auf Anfrage der Rundschau mit. Welche Aufgaben Kommunen, Polizei oder Bezirksregierung übernehmen müssen, sei „noch völlig unklar“.
Es sei Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller möglicherweise zuständigen Ämter einberufen worden, um Aufgaben, Zuständigkeiten und Entwicklungen auszuloten und bestmöglich darauf vorbereitet zu sein. Auch Kölner Suchthilfeträger seien in der Gruppe vertreten. Mit ihnen würden unter anderem Schulungen der im Gesetz vorgesehenen Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigungen erarbeitet. Auch zum Umgang mit den Vereinen konnte die Stadt keine genauen Angaben machen.
Durch das neue Gesetz sollen laut Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach unter anderem der Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückgedrängt werden. In Köln könnten die Regelungen folglich besonders am Ebertplatz positive Wirkung entfalten. Hier ist der Hauptumschlagplatz für Cannabis in der Stadt. Immer wieder kommt es deshalb dort zu Kriminalität bis hin zu Mord, immer wieder muss die Polizei am Ebertplatz anrücken.
So ratlos die Ordnungshüter bei der Stadtverwaltung dem Gesetz gegenüber stehen, so ratlos ist teilweise auch die Polizei in Köln. „Wie sich die Anwendung des Cannabis-Gesetzes unter anderem auf die Sicherheit im Straßenverkehr, unsere Ermittlungen und die Arbeit an Brennpunkten auswirken wird, bleibt abzuwarten“, teilte Kölner Polizeipräsident Johannes Hermanns auf Anfrage der Rundschau mit. „Nach den öffentlichen Diskussionen zum Cannabis-Gesetz hat mich die Entscheidung des Bundesrates überrascht. Auch ich hatte darauf gesetzt, dass notwendige Nachbesserungen erfolgen.“ Womit Hermanns im Umkehrschluss zu verstehen gibt, was er von dem Gesetz hält.
Nach dem kurzfristigen Beschluss muss die Kölner Polizei nun scheinbar auf Biegen und Brechen Lösungen finden. „Wir werden die verbleibenden Tage bis zum 1. April nutzen, um unseren Kolleginnen und Kollegen im Einsatz, im Verkehr und in der Kriminalitätsbekämpfung die notwendigen Hilfestellungen zum polizeilichen Vorgehen an die Hand zu geben“, sagt der Polizeipräsident.
Wie gesagt, in vier Tagen greift das Cannabis-Gesetz bereits.