Planten sieben mutmaßliche Terroristen einen Anschlag auf die Deutzer Osterkirmes? Wie konkret die Ziele der Angeklagten waren, wird der am Dienstag beginnende Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zeigen.
Prozess in DüsseldorfMutmaßliche Anschlagspläne von IS-Terrorzellen in Deutschland
Sie sollen das Ziel verfolgt haben, in Deutschland und Westeuropa öffentlichkeitswirksame Anschläge zu verüben, um die Ziele und Zwecke des so genannten „Islamischen Staates“ zu fördern. So steht es in der Anklage des Generalbundesanwaltes. Ab kommenden Dienstag müssen sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sieben mutmaßliche Gründer und Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung wegen dieses schwerwiegenden Vorwurfs verantworten. In dem Strafverfahren angeklagt sind ein turkmenischen Staatsangehöriger (28), fünf tadschikische Staatsangehörige im Alter von 21, 28, 31, 32 und 48, sowie ein 30-jähriger Mann aus Kirgisien.
Konkrete Anschlagsziele waren Ermittlern noch nicht bekannt
Nach Ermittlungen des Generalbundesanwalts sind die sieben Angeschuldigten seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu gleichzeitig als Flüchtlinge nach Deutschland ein. Hier sollen sie sich gemeinsam mit einem in den Niederlanden gesondert verfolgten Beschuldigten zu einer terroristischen Vereinigung zusammen geschlossen haben, mit dem Ziel, in Deutschland oder andernorts in Westeuropa öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des „Islamischen Staates“ zu verüben. Die Gruppierung stand nach Angaben des Generalbundesanwaltes in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens sollen sie sich regelmäßig in unterschiedlicher Zusammensetzung getroffen haben. Dabei sollen sie Anschlagsobjekte und –opfer sowie mögliche Tatorte in den Blick genommen und über die technische Umsetzung ihrer Pläne beraten haben. Darunter die Deutzer Kirmes in Köln und die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin. Bei der Kölner Kirmes sollen sie an Ostermontag zahlreiche Fahrgeschäfte getestet und die Umgbung fotografiert haben. Außerdem wurden die Männer in Baumärkten beobachtet. Die Ermittler haben den Verdacht, dass sie sich dort über möglich Bestandteile für Sprengsätze informiert haben könnten. Zudem sollen sie sich um die Beschaffung von Waffen sowie um Geldgeber für die Anschläge bemüht haben. Ein konkreter Anschlagsplan habe beim Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden aber noch nicht bestanden, heißt es in der Anklage weiter.
45 Verhandlungstermine bis Februar 2025
Ein weiteres Ziel der Gruppe soll die finanzielle Unterstützung des „Islamischen Staates“ durch Geldsammlungen und –transfers ins Ausland gewesen sein. Die Anklage des Generalbundesanwalts wirft vier der Angeklagten vor, sich von Mai 2022 bis Mai 2023 an Geldtransfers zu IS-Mitgliedern in der Türkei und/oder Syrien mit mehreren tausend Euro beteiligt zu haben. Die Angeklagten waren am 6. Juli 2023 von Spezialkräften festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Zuletzt wohnhaft waren sie in Ennepetal, Gelsenkirchen, Warendorf, Gladbeck, Düsseldorf und Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis. Für das Hauptverfahren vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf sind zunächst 45 Verhandlungstermine bis Februar 2025 terminiert. Den Vorsitz hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Jan van Lessen.