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Keine InterimslösungRat beschließt Ende für Kölner Großmarkt

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Die große Halle ist denkmalgeschützt. Sie wird im Rahmen der Parkstadt Süd saniert.

Ende des Jahres 2025 wird der Betrieb auf dem Kölner Großmarkt endgültig eingestellt. Die Händler sollen Hilfe bei der Suche nach einem neuen Standort erhalten.

115 Hektar ist das Areal im Kölner Süden groß, auf dem in den kommenden Jahren das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd entstehen soll. Noch ist auch der Kölner Großmarkt dort beheimatet - nun steht sein Ende offiziell fest: Am 31. Dezember 2025 endet der Betrieb für die dort aktuell noch 62 ansässigen Händler.

Jahrelang war um den Standort gerungen worden, und noch ist keine Interimslösung gefunden. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH soll den Händlerinnen und Händlern nun Unterstützung bei der Suche nach städtischen Grundstücken oder privaten Objekten anbieten, teilte die Verwaltung mit. Ein nahtloser Übergang in ein neues Frischezentrum sei nicht möglich.

Sanierung der denkmalgeschützten Großmarkthalle

Viele der Gewerbetreibenden haben den Großmarkt bereits verlassen. Bereits ein Drittel der Gesamtflächen seien nicht mehr in Nutzung, schreibt auch die Stadt. Ein Betrieb am jetzigen Standort würde auch deshalb zu weiteren jährlichen finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts führen. Die Stadt beziffert diese mit rund 1,3 Millionen Euro. Bei einem Weiterbetrieb über das Jahr 2025 hinaus, sei zudem mit einem zusätzlichen sanierungsbedingten Investitionsvolumen zu rechnen.

Um den geplanten Baubeginn auf dem Areal ab 2032 realisieren zu können, ist eine Vorbereitungszeit von sechs Jahren erforderlich. Dazu müssten unter anderem benötigten Flächen freigestellt und entsiegelt werden, so die Stadt, um später erste Erschließungen und Infrastruktur zu errichten. „Parallel soll im 2. Quartal 2026 mit der grundlegenden und auf fünf Jahre angelegten Sanierung der denkmalgeschützten Großmarkthalle begonnen werden“, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt.

Um den Betrieb des Großmarktes offiziell zu beenden, ist noch die Aufhebung der betreffenden Regelungen der Marktsatzung und der Marktverordnung erforderlich. Den Beschluss wird der Rat in seiner Sitzung am 1. Oktober treffen.