Berichte über angebliche EheGütliche Einigung im Streit um Carolin Kebekus angeregt
Köln – Das Oberlandesgericht (OLG) Köln regt im Rechtsstreit zwischen Comedian Carolin Kebekus und dem Chefredakteur des Online-Portals „Köln Reporter“, Tobias Büscher, eine gütliche Einigung an. In dem Berufungsprozess vor dem OLG wendet sich Büscher gegen ein Urteil vom Landgericht Köln vom Mai 2016. Demnach musste Büscher eine Passage aus einem Text nehmen, in der er über ein Verhältnis zwischen Kebekus und dem Kabarettisten und Schauspieler Serdar Somuncu spekuliert hatte. Büscher befolgte das Urteil zwar, ging aber in Berufung. Er sieht in dem Urteil eine unzulässige Einschränkung der Freiheit der Berichterstattung.
Der 15. Zivilsenat sah nach Vorberatung zum gestrigen Verhandlungstermin aber deutliche Anhaltspunkte für eine Ehe zwischen Kebekus und Somuncu als gegeben an. Wenn es eine Hochzeit gegeben habe, dann sei die angefochtene Textpassage Büschers „eine wahre Tatsachenbehauptung aus der Sozialsphäre und damit keine Spekulation über die Privatsphäre“, wie ein Gerichtssprecher erklärte.
Der Senat schlug eine gütliche Einigung unter folgenden Bedingungen vor: Kebekus soll einen Rückzieher machen, dafür soll Büscher eine Geldspende in der Größenordnung von 2000 Euro an eine Künstlerinitiative wie beispielsweise „AG Arsch huh“ zahlen. Das Gericht setzte eine Frist bis zum 16. Februar. Sollte es keine Einigung zwischen den Parteien geben, werde das Gericht am 30. März eine Entscheidung verkünden. (bks)