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Baumschutzsatzung wird ausgeweitetSo will Köln die Bäume in der Stadt besser schützen

Lesezeit 3 Minuten
Bäume in der Altstadt müssen eventuell gefällt werden

Bäume in der Kölner Altstadt

In Köln gibt es mehr Menschen als Bäume. Und die braucht es auch dringend. Um den Baumbestand in Köln zu erhalten und auszubauen, will die Stadt nun die Baumschutzsatzung verschärfen.

Mehr als 1,2 Millionen Bäume gibt es in Köln, das hat die Stadt im Jahr 2021 per Laserscan-Verfahren ermittelt. Damit leben in Köln mehr Bäume als Menschen. Und das ist gut so, denn Bäume produzieren Sauerstoff, binden Kohlendioxid, bieten Lebensraum für Tiere, kühlen das Stadtklima, schaffen Lebensqualität.

Um den Baumbestand in Köln zu erhalten und auszubauen, will die Stadt nun die Baumschutzsatzung verschärfen. Seit den 1990er-Jahren regelt sie, welche Bäume nicht ohne eine städtische Genehmigung vom Umweltamt gefällt werden dürfen. Nach der aktuell gültigen Satzung von 2011 gilt dies derzeit für alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Ausgenommen sind bislang aber alle Koniferen wie zum Beispiel Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche und Zeder.

Das soll sich ändern. In Zukunft sollen auch Nadelgehölze ab 130 Zentimetern Stammumfang unter Schutz gestellt werden. Das sieht eine Neufassung der Satzung vor, die der Stadtrat am 16. Mai beschließen soll. Zudem wird bei Laubbäumen die Grenze, ab der eine Fällgenehmigung erforderlich ist, von 100 auf 80 Zentimeter abgesenkt. Für gefällte Bäume sollen künftig mehr Bäume als Ersatz gepflanzt werden – möglichst auf demselben Grundstück. Wo das nicht geht, werden Ausgleichszahlungen fällig. Hier sind die Beträge laut Stadt seit 2011 unverändert, sie sollen nun mehr als verdoppelt werden (siehe Infotext am Seitenende). Bei alten großen Bäumen sollen Zahlungen aber nur dann in Frage kommen, wenn Ersatzpflanzungen weder auf demselben Grundstück, noch auf anderen Grundstücken des Eigentümers möglich sind.

Grüne, CDU und Volt hatten 2021 in ihrem Bündnisvertrag eine Novellierung der Baumschutzsatzung vereinbart. Eine politische Mehrheit im Rat dürfte daher als gesetzt gelten. „Wir begrüßen den Entwurf, den die Verwaltung vorgelegt hat“, bestätigte die Vorsitzende des Umweltausschusses, Denise Abé (Grüne), der Rundschau. „Die novellierte Satzung stellt deutlich mehr Bäume unter Schutz und schafft Anreize, möglichst viele Bäume zu erhalten.“

Bei der Durchsetzung der Satzung hatte die Stadt in der Vergangenheit jedoch Defizite. Vorgeschriebene Ersatzpflanzungen wurden über Jahre nicht konsequent kontrolliert. Vor-Ort-Kontrollen der gepflanzten Bäume fanden zeitweilig nicht statt, kontrolliert wurde, wenn überhaupt, nur nach Aktenlage.


Die Rechtslage

Eigentümer, die in Köln einen geschützten Baum auf ihrem Grundstück fällen oder stark zurückschneiden möchten, müssen dies mindestens zwei Monate vorab beim Umwelt amt beantragen. Bei Bauvorhaben müssen Lagepläne etc. eingereicht werden. Für zu fällende Bäume ist Ersatz zu pflanzen, und zwar je angefangenem Meter Stammumfang ein neuer Baum. Falls keine Pflanzung möglich ist, muss eine Ausgleichszahlung von derzeit 678 Euro je angefangenem Meter Stammumfang geleistet werden. Künftig werden es 1488 Euro je Meter sein. (fu)