Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

AmtsgerichtJede zweite Ehe in Köln wird geschieden

Lesezeit 2 Minuten

Köln – Diese Nachricht lässt aufhorchen: Nahezu jede zweite Ehe in Köln wird geschieden. Im Jahr 2014 werden sich voraussichtlich 2700 Ehepaare trennen. Dies teilte das Amtsgericht bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz mit. Die Familienrichter machten deutlich, dass die Dauer der geschlossenen Ehen in Köln deutlich gesunken ist. „Es besteht wenig Bereitschaft, es weiter miteinander zu versuchen“, sagte Richter Klaus Rohde. In der heutigen Zeit sei es offensichtlich „kein Stigma“ mehr, sich scheiden zu lassen, wenn es nicht mehr harmonisch in der Ehe zugehe und es Probleme gebe. Im Vergleich mit früheren Jahren sei die Zahl der geschiedenen Paare im Bereich des Kölner Amtsgericht allerdings leicht gesunken.

Einen kuriosen Fall hatte das Amtsgericht in diesem Jahr zu entscheiden. Eine Frau, die mit einer anderen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wollte ebenfalls als biologische Mutter anerkannt werden.

Die Antragstellerin hatte sich in Belgien eine Eizelle entnehmen lassen. Die wurde befruchtet und ihrer Partnerin eingepflanzt. Die Partnerin gebar das Kind und ist damit per Gesetz Mutter des Kindes. Der Antrag wurde vom Familiengericht abgelehnt. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung ist derzeit am Oberlandesgericht anhängig. (bks)

Insgesamt bewältigte das Familiengericht im laufenden Jahr etwa 11 000 Verfahren – und dabei geht es nicht nur um Scheidungen. Sehr viel Arbeit haben die Richter mit minderjährigen Flüchtlingen und Personen aus Syrien, Irak oder Nordafrika, die ohne Eltern nach Köln kommen. Richterin Dr. Inka Hottgenroth sprach von „eklatant hohen Zahlen“. Die Kölner Richter sind für die Zuteilung eines Vormunds und für die gesetzlichen Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, Geld) zuständig. Viele der eingereisten Personen bestünden darauf, dass sie noch minderjährig seien und gäben „hanebüchene Erklärungen“ ab. Die Männer und Frauen kämen immer ohne Papiere und stellten das Jugendamt und die Richter vor Probleme. Zwar könnten per Röntgengerät die Handknochen untersucht und damit das ungefähre Alter festgestellt werden, doch dies lasse das Gesetz nicht zu.

„Dies ist ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit“, sagte Dr. Hottgenroth. Erst wenn ein Strafverfahren anhängig sei, könnte ein Altersgutachten durchgeführt werden. Der gravierendste Fall war ein Kind (8), der nach Köln kam und einen Vormund brauchte. In München habe eine Richterin Eingereisten über die Wange gestrichen und über den Bartwuchs entschieden, ob die Person minderjährig ist. „In Köln wird das nicht passieren“, stellte Richterin Margarete Bergmann klar.