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77-Jährige in Hals gestochenAngreifer nach Kölner Scheren-Attacke eingewiesen

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Opernpassage Polizeieinsatz

In der Opernpassage war eine 77 Jahre alte Frau attackiert worden. 

Köln – Ein 26-Jähriger ist am Montag vom Landgericht dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im April dieses Jahres eine Seniorin (77) anlasslos in der Opernpassage an der Breite Straße attackiert und sie mit Scherenstichen in den Hals lebensgefährlich verletzt.

Die Tat zeige, so die Vorsitzende, „wozu Sie leider in der Lage sind“. An einer Unterbringung führe auch deshalb kein Weg vorbei, weil der Beschuldigte keinerlei Krankheitseinsicht oder Therapiebereitschaft zeige. Was der 26-Jährige von all dem hielt, machte er mit Zwischenrufen deutlich: „Lächerlich“, kommentierte der Mann lautstark auf Englisch die Ausführungen der Vorsitzenden, und er bezichtigte das Gericht, „ein Haufen Lügner“ zu sein.

Opfer in akuter Lebensgefahr

Laut den Feststellungen des Gerichts war der Mann am 22. April 2022 durch die Opernpassage gegangen und dabei auf sein späteres Opfer getroffen. Zunächst hatte der Mann die ihm völlig unbekannte Frau passiert, sie dabei aber wohl „in seine psychische Wahnwelt eingebaut“, in der sich der Katholik vor allem von Protestanten verfolgt und bedroht fühlte, wie die Vorsitzende ausführte. Womöglich habe der Beschuldigte die Frau für eine Protestantin gehalten. Plötzlich habe sich der Mann der 77-Jährigen, die gerade an Schaufenstern vorbei bummelte, von hinten genähert und sie hinterrücks niedergeschlagen. Anschließend habe er sich über sie gebeugt, aus seiner Jackentasche eine Schere gezückt und damit auf den Hals der Frau eingestochen. Die Schere, an der sich DNA des Opfers befand, war später von der Polizei in der Wohnung des 26-Jährigen sichergestellt worden.

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Dass die Frau die Tat überlebte, grenzte laut dem rechtsmedizinischen Gutachten an ein Wunder. Fünf Zentimeter tief war die Schere in den Hals eingedrungen, hatte die Halsschlagader aber um fünf Millimeter verfehlt. „Meine Mandantin hat so viele Schutzengel gehabt, die kann man gar nicht alle aufzählen“, hatte Nebenklageanwältin Dr. Monika Müller-Laschet in ihrem Schlussvortrag betont.

Rechtlich ordnete das Gericht die Tat als versuchten Totschlag ein. Die Staatsanwältin war in ihrem Schlussvortrag von versuchtem Mord ausgegangen, da die Tat „heimtückisch“ gewesen sei. Das Gericht sah dies nicht als erwiesen an. Nach der Beweisaufnahme sei fraglich geblieben, ob der Beschuldigte die arg- und wehrlose Lage des Opfers tatsächlich als solche wahrgenommen habe. Der Beschuldigte kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.