49-Jähriger vor GerichtKölner Urologe soll Patienten missbraucht haben

Das Landgericht in Köln
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Köln – Die angeblichen Behandlungstermine soll er absichtlich auf den späten Nachmittag gelegt haben. Ungestört von „Praxispersonal und Praxispartner“ habe der Angeklagte so „ausnahmslos junge, durchtrainierte männliche Patienten“ sexuell missbrauchen können.
Seit Dienstag steht nun der Urologe vor dem Landgericht. Zwischen März 2015 und Januar 2019 sollen laut Anklageschrift die Übergriffe in der Kölner Praxis des Spezialisten für Erektionsstörungen stattgefunden haben. Dabei habe der 49-Jährige die Missbrauchshandlungen „als angeblich medizinisch angezeigte Tests und Dokumentation“ ausgegeben. Damit habe er „das Behandlungsverhältnis“ ausgenutzt. „Die auf dem Gebiet urologischer Behandlung unerfahrenen Patienten unterstellten sich der ärztlichen Autorität und der vom Angeschuldigten gewählten Behandlungsweise ohne Vorbehalt“, sagte die Staatsanwältin.
Unter anderem legt die Staatsanwaltschaft dem verheirateten Facharzt zur Last, die nackten Geschädigten am ganzen Körper mit Öl eingerieben und anschließend verschiedene sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen zu haben. Auch soll der 49-Jährige sogenannte Posing-Fotos von den nackten Patienten gemacht haben. Laut Anklage mit einer Analogkamera, damit die Bilder später „nicht im Internet landen“, wie der 49-Jährige den Patienten mitgeteilt haben soll. Die Fotos sollen dem Arzt zur eigenen „sexuellen Stimulation“ gedient haben. Besonders pikant: Unter den Opfern soll ein Mann gewesen sein, der bereits zuvor Opfer sexuellen Missbrauchs war und sich wegen Folgeschäden bei dem Angeklagten in Behandlung befunden haben soll.
Anklage: Ungeeignet zur Ausübung des Arztberufs
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der 49-Jährige sich durch seine Taten als ungeeignet zur Ausübung des Arztberufs erwiesen hat. Bei einer weiteren Tätigkeit als Urologe seien erneut Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Patienten zu erwarten, hieß es in der Anklage weiter.
Auf Antrag des Angeklagten wurde während seiner Einlassung zu den Vorwürfen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch die Geschädigten – vier von ihnen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf – sollen in nichtöffentlicher Sitzung gehört werden.
Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil soll Ende September fallen.