25 EilanträgeEtliche Kölner gehen juristisch gegen Ausgangssperre vor
Köln – Etliche Bürger gehen juristisch gegen die verhängte Ausgangssperre der Stadt Köln vor. Wie das Verwaltungsgericht am Dienstagvormittag mitteilte, sind bereits 25 Eilanträge gegen die strikten Maßnahmen eingegangen und werden nun bearbeitet. „Die zuständige Kammer wird so schnell wie möglich eine Entscheidung treffen“, sagte eine Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes der Rundschau. Einen genauen Zeitpunkt für eine Entscheidung konnte das Gericht zunächst nicht nennen.
Der Stadt Köln wurde Zeit gegeben, bis zum Dienstagmittag schriftlich eine gründliche Stellungnahme abzugeben, warum aus ihrer Sicht die Ausgangssperre sinnvoll ist und warum sie weiter fortgesetzt werden soll.
Die Eilanträge seien allesamt von Privatpersonen eingereicht worden, hieß es. Schon am Freitag lagen dem Verwaltungsgericht zwei Anträge vor. Einigen Eilanträgen sind auch Klagen beigefügt. Das Ziel aus Sicht der Kläger: Das Verwaltungsgericht solle sich möglicherweise auch in einem Hauptverfahren mit dem Fall auseinandersetzen. Die Leiterin des Krisenstabes der Stadt Köln, Andrea Blome, hatte am Freitag bei der Verkündung der Ausgangssperre bereits gesagt, dass sie Klagen gegen die Maßnahmen erwarte.
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Die neue Allgemeinverfügung der Stadt untersagt es, zwischen 21 und 5 Uhr vor die Tür zu gehen - es sei denn, man ist zum Beispiel dienstlich unterwegs, muss zum Arzt oder mit dem Hund Gassi gehen. Die hohen Corona-Zahlen und die Auslastung der Intensivstationen machten die Maßnahme unumgänglich, hatte Reker am Freitag gesagt.
Private Kontakte sollen reduziert werden
In der Begründung für die Ausgangssperre geht die Stadt besonders darauf ein, dass die privaten Kontakte innerhalb von Wohnungen drastisch reduziert werden müssten, weil unter Alkoholkonsum die Hemmschwelle schwindet. Es bestehe die „Gefahr eines Distanzverlustes“. Am Donnerstag hatte das Gesundheitsministerium sein Einverständnis für die Maßnahme gegeben. Die Stadt habe nun alle möglichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausgeschöpft. Auch diese Argumentation wird das Verwaltungsgericht nun prüfen.