Keine Finanzierung durch SteuernLindner für Erhalt des Rundfunkbeitrags
Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner hat sich für den Erhalt des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Er sei ein Verteidiger des Gebührenmodells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte der FDP-Politiker am Dienstag auf dem Kongress des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.
Eine Alternative wäre die Finanzierung aus dem Staatshaushalt durch Steuern. Das aber würde Journalismus in eine Situation bringen, in der der Haushaltsausschuss quasi mit Einfluss auf die Strukturen nähme, mahnte Lindner. Die jüngste Entscheidung Frankreichs, dort Rundfunkgebühren abzuschaffen, halte er nicht für übertragbar auf Deutschland.
Lindner sieht nach wie vor Bedarf an Rundfunkbeitrag in Deutschland
Über den Rundfunkbeitrag werden in Deutschland im Wesentlichen die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Jährlich kommen so mehr als acht Milliarden Euro zusammen. Pro Haushalt fallen monatlich 18,36 Euro an.
Lindner sagte, es gebe einen Bedarf in Deutschland an öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Dieser habe einen speziellen Auftrag - nämlich den einer journalistischen Grundversorgung. Der Auftrag sei zugleich nicht, immer neue digitale Spartenkanäle und ausgedehnte Online-Angebote, die im Zweifel mit kommerziellen Angeboten im Digitalbereich konkurrieren, zu schaffen.
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Lindner sagte auch: Wenn es gelinge, das jetzige Niveau der Finanzierung inklusive der Höhe der Rundfunkbeiträge über die nächsten Jahre einzufrieren und darüber Effizienzgewinne zu erzielen sowie eine kritische Durchsicht des Programmangebotes zu erreichen, dann hätte man schon etwas gewonnen.
Zurzeit kommt die Forderung nach einem Einfrieren des Rundfunkbeitrags von Politikern häufiger auf - unter anderem auch von CSU-Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Eine Erhöhung des Beitrags steht derzeit nicht an. Wie ein solches Einfrieren praktisch umgesetzt werden könnte, ist auch unklar.Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Die Bundesländer legen in Staatsverträgen die Struktur, den Auftrag und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. (dpa)