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Inzidenz wieder über 50VfL Gummersbach muss gegen Dormagen ohne Zuschauer spielen

Lesezeit 3 Minuten

Der VfL Gummersbach muss ohne Publikum auskommen.

Oberberg – Die Hoffnungen auf weitgehende Lockerungen im Oberbergischen Kreis haben sich am Dienstag in Luft aufgelöst. Nachdem der Kreis 21 neue Fälle gemeldet hat, lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag bei 52,6 – und damit nach zuvor vier Werktagen unter 50 am fünften Tag wieder knapp darüber.

Die Erfüllung der Fünf-Werktage-Regel wäre Voraussetzung für die Lockerungen der nächsten Stufe aus der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gewesen. Dazu hätte auch die Zulassung von 500 Zuschauern bei Spielen wie denen des VfL Gummersbach gehört.

Spiel gegen Dormagen ohne Zuschauer: VfL-Chef enttäuscht

Geschäftsführer Christoph Schindler reagierte enttäuscht, aber gefasst. „Natürlich ist es ärgerlich. Wir haben in den vergangenen Tagen vieles auf die Beine gestellt, um das möglich zu machen.

Dann guckt man um 5 Uhr morgens aufs Handy und sieht: Der Wert ist doch über 50.“ Ärgerlich nicht aus sportlichen Gründen: „Da sollten wir keine Ausreden suchen, die Spiele müssen wir mit oder ohne Zuschauer gewinnen.“ Er bedauere eher die Fans: „Für sie wäre es das i-Tüpfelchen gewesen, in der Halle wieder dabei sein zu können.“

Für Schindler sind die Regeln schwer nachvollziehbar: „Eine Inzidenz, die heute knapp über 50 liegt und morgen vielleicht wieder darunter, entscheidet über 500 Zuschauer in der Halle oder 0.“

KOMMENTAR – Leider absurd

Es gab viele Gelegenheiten in den vergangenen 15 Monaten, bei denen man über Infektionsschutz nachgrübeln konnte und vor allem darüber, wie der Staat damit umgeht. Bis zuletzt wurde es sogar zum Sport, die Absurditäten darüber, was man darf und was nicht, fein säuberlich aufzulisten und zu fragen, was das mit Infektionsschutz zu tun hat.

Die Verordnungsgeber des Coronaschutzes machten es allen Beteiligten aber auch sehr einfach. Dabei sind sie um ihren Job nicht zu beneiden. Seit Beginn der Pandemie regeln sie Verhalten, von dem sie selbst wissen, dass eigentlich jeder selbst entscheiden sollte, was er tut und was er lässt. Weil ziemlich viele bei der Entscheidung aber tatsächlich nur an sich selbst und nicht an die anderen denken, musste der Staat handeln – auf allen Ebenen.

Wie im Brennglas zeigt das die Entwicklung vom Dienstag: Natürlich macht es Sinn, erst abzuwarten, ob die Zahl der neuen Fälle wirklich sinkt. Natürlich muss man eine Regelung schaffen, die eindeutig ist und für alle gilt – nicht nur für den VfL Gummersbach.

Wenn dann aber wie jetzt die Grenze für Lockerungen am letzten Tag nur denkbar knapp noch gerissen wird und deshalb dann alles zwangsläufig von Neuem beginnt, darf man sich nicht wundern, wenn viele das absurd finden.

Nicht nur beim VfL, sondern in allen Branchen von Tourismus, Freizeit, Sport und Kultur, die dringend auf die Öffnungen gewartet haben – und nun mindestens eine weitere Woche warten müssen. (Frank Klemmer)

VfL Gummersbach hofft auf Zuschauer beim letzten Heimspiel

Der VfL hoffe nun auf Publikum bei den letzten Heimspielen am 16. Juni gegen den HC Elbflorenz und am 19. Juni gegen die HSG Konstanz. Nicht nur der VfL, sondern auch viele andere müssen mindestens eine Woche warten. Die fünf Tage, an denen die Inzidenz unter 50 liegen muss, werden neu gezählt, es beginnt bei 0. So sieht es die Verordnung des Landes vor.

In Oberberg sind zwei weitere Personen gestorben, die zuvor positiv getestet wurden. Laut Kreis handelt es sich um einen 90-jährigen Reichshofer und einen 68-jährigen Waldbröler.

Sinkende Coronazahlen im Oberbergischen: Landrat warnt vor Leichtsinn

Die Zahl der aktuellen Fälle sinkt weiter: Am Dienstag waren 271 Personen infiziert, 23 weniger als am Vortag. Dennoch mahnt Landrat Jochen Hagt: „Es ist weiterhin ein umsichtiges und vernünftiges Verhalten geboten – auch im Freien. Das Virus ist nicht verschwunden.“

Ausdrücklich weist er auf die noch geltende Kontaktbeschränkung hin: Treffen im öffentlichen Raum seien nach wie vor nur für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Das gelte auch beim Besuch der Außengastronomie oder einer Freizeiteinrichtung.