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Seniorenheim in HennefSt. Augustinus muss bis Sonntag geräumt sein

Lesezeit 3 Minuten
Seniorenheim_Hennef

Sämtliche Bewohner des Seniorenheims St. Augustinus in Bödingen müssen die Einrichtung zum Sonntag verlassen.

Hennef – Richard Conzen ist verärgert. Am Donnerstag hat er erfahren, dass die von ihm betreute Verwandte, Petra Klix, spätestens an diesem Sonntag das Sankt-Augustinus-Seniorenhaus in Bödingen verlassen muss.

Denn an diesem Tag, 31. Oktober 2021, erlischt die Nutzungsgenehmigung. Dann muss das Haus geschlossen werden, die noch verbliebenen 38 Bewohner müssen raus.

Die Bewohner sind traurig, die Einrichtungsleiterin Monika Franke-Gaydoul hat Tränen in den Augen. Petra Klix ist gern dort. „Mir gefällt es hier gut, ich möchte da bleiben“, sagt die 63-Jährige. Vor allem möchte sie ihre Bezugspersonen nicht verlieren.

Doch einen Verlängerungsantrag des Betreibers hat die Stadt Hennef nicht genehmigt. „Ein weiterer Betrieb ist nicht mehr Thema. Wir werden die Räumung vollziehen“, bestätigte Werner Brungs aus der Geschäftsführung der RS-Residenzen auf Anfrage. „Alle Bewohner haben einen neuen Pflegeplatz.“ Grund ist der mangelnde Brandschutz.

(Aktualisierung am Sonntag, 31. Oktober: St. Augustinus muss erst am Dienstag geräumt sein.)

Nach Aussagen eines Brandschutzsachverständigen und des Leiters der Feuerwehr, Markus Henkel, sind nach wie vor erhebliche Mängel wie fehlende Rettungswege festzustellen, wie der Pressesprecher der Stadt, Dominique Müller-Grote, mitteilt.

Probleme reichen 19 Jahre zurück

Das Verfahren reicht bis ins Jahr 2002 zurück. Damals habe es die erste befristete Nutzungsgenehmigung gegeben, sagt Müller-Grote. Diese sei immer wieder verlängert worden. Die Löschwasserversorgung etwa wurde durch einen Tank sichergestellt, acht Jahre lang hielt die Feuerwehr ein eigenes Tankfahrzeug vor. „Dem neuen Betreiber war bekannt, dass die Genehmigung am 31. Oktober erlischt.“

Seniorenheim besteht seit 1969

Der Grundstein für das Sankt Augustinus Seniorenhaus wurde 1967 gelegt, am 15. Juni 1969 wurde es bezogen. Es steht in der Tradition des St.-Augustinus-Klosters Bödingen, gegründet 1905. Im Jahr 1909 schufen die Barmherzigen Schwestern der Genossenschaft der Cellitinnen zur Heiligen Maria in der Kupfergasse 32 Plätze für die Altenbetreuung. 2001 übernahmen die Franziskanerinnen von der Heiligen Familie das Haus, 2013 die Marienhaus-Seniorendienste, 2018 die RS-Residenzen. (rvg)

Die RS-Residenz will den Standort in der Tat erhalten und hat, allerdings erst im Mai dieses Jahres, einen Bauantrag für einen Neubau gestellt. Der Antrag erforderte einige Nachbesserungen und wird derzeit bearbeitet. Die Stadt hatte dem Betreiber angeboten, dass er Teile des Neubaus in einem verkürzten Verfahren errichten könne. Doch hatte dieser wohl eine Verlängerung über den 31. Oktober hinaus gehofft.

So steht es zumindest in einem Brief, den Conzen mit Datum vom 8. Oktober erhielt. Darin heißt es, dass noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssten. Erstmals ist aber zu diesem Zeitpunkt die Rede davon, dass die Betriebserlaubnis nicht verlängert werden könnte. Den Bewohnern und ihren Betreuern werden Plätze in anderen Einrichtungen angeboten.

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Für Klix war zunächst eine Einrichtung in Jülich vorgesehen, das konnte abgewendet werden. Sie wird jetzt ins Sankt-Franziskus-Seniorenzentrum in Sankt Augustin wechseln können. Für Conzen ist das aber keine gute Lösung, seine Verwandte aus ihrem gewohnten Umfeld herauszureißen. Als Landwirt und Agraringenieur in Verwaltungssachen erfahren, spricht er die Stadt Hennef an. „Die Verwaltung ist nicht ordnungsgemäß vorgegangen. Das Problem ist lange bekannt. Die hätten ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit der Androhung eines massiven Ordnungsgeldes einleiten sollen“, mahnt er an. Das hätte den Betreiber angetrieben.

Müller-Grote verweist darauf, dass für die Abstellung der Mängel 19 Jahre Zeit gewesen sei. Jetzt bestehe nach Aussage der Experten Gefahr für Leib und Leben der Bewohner. „Ich weiß jetzt nicht genau, was an Brandschutzmängeln noch besteht“, erklärt Geschäftsführer Brungs, der gleichwohl räumen lässt. „Menschlich ist das eine Tragödie, doch der Grundsatz »Einen alten Baum verpflanzt man nicht« gilt bei Gefahr nicht.“