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AusschussIn Hennef-Geistingen soll es keine weitere Bebauungsplanung geben

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Der Ausschuss für Stadtgestaltung beriet über die Bebauungsplanung in Geistingen und ein zugehöriges Verkehrsgutachten. Der Schulhof der heutigen DRK-Landes- und früheren VESBE-Schule soll zu Parkzwecken geöffnet werden.

Der Ausschuss für Stadtgestaltung beriet über die Bebauungsplanung in Geistingen und ein zugehöriges Verkehrsgutachten. Der Schulhof der heutigen DRK-Landes- und früheren VESBE-Schule soll zu Parkzwecken geöffnet werden.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen fasste mit den Stimmen von CDU, FDP und Unabhängigen einen Grundsatzbeschluss.

Allein die Diskussion, in welcher Reihenfolge die Tagesordnungspunkte zu diskutieren seien, nahm geraume Zeit in Anspruch. Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtgestaltung und Wohnen standen zunächst das Verkehrsgutachten für Geistingen Niederdorf und der Bebauungsplan für die Kolpingstraße Ecke Auf dem Sand.

Doch CDU, FDP und Unabhängige hatten einen Änderungsantrag als Tischvorlage eingebracht, der weit über die ursprünglichen Anliegen hinaus ging. Demnach sollte dem Bebauungsplan zwar zugestimmt werden, vier weitere Punkte indes lösten teils heftige Diskussionen aus. Demnach sollte nämlich die Stadt einen Bebauungsplan für Teile des alten Amtshofs aufstellen, weitere Bebauungsplanungen aber per Grundsatzbeschluss aussetzen.

Mit einem Bebauungsplan soll nach Ansicht der Verwaltung ein konkretes Ziel verknüpft sein

Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob der Schulhof der heutigen Landesschule des Deutschen Roten Kreuzes zu Parkzwecken geöffnet und eine Grünfläche zu einem Parkplatz umgewandelt werden könne. Dem Geschäftsordnungsantrag von Matthias Ecke, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, sich mit dem Änderungsantrag nicht zu befassen, blieb eine Mehrheit versagt.

Planungsamtsleiterin Gertrud Wittmer machte deutlich, dass mit einem B-Plan ein konkretes Planungsziel verknüpft sein sollte. Doch der Eigentümer der Fläche, die derzeit zu Schulzwecken genutzt wird, habe sich noch nicht entschieden, was dort weiter passiert. Für städtische Planungen gebe es keine Haushaltsmittel. Der Beschluss sei fassbar, aber mit welchem Sinn, fragte sie.

Dieses Grundstück an der Kolpingstraße soll mit 15 Wohneinheiten bebaut werden.

Dieses Grundstück an der Kolpingstraße soll mit 15 Wohneinheiten bebaut werden.

Ecke kritisierte die Antragsteller, weil die Stadt mittel- bis langfristig gebunden würde. Deutlich lehnte er einen Parkplatz auf einer jetzt grünen Fläche ab. Der Kolpingstraße und der Öffnung des Schulhofs wolle seine Fraktion zustimmen, den Rest aber ablehnen. Sein Kollege Michael Marx (FDP) verteidigte den Antrag. Einverstanden war er nach Absprachen mit den anderen Beteiligten, dass der geforderte B-Plan bei Bedarf befürwortet und nicht von der Stadt geplant wird.

Henning Herchenbach (SPD) wunderte sich, dass aus einer Kenntnisnahme eines Verkehrsgutachtens ein so umfangreicher Antrag geworden sei, der dann auch noch als Tischvorlage komme. Er nannte die gewünschte Bauleitplanung unzulässige Bevorratung und wolle lieber auf ein gutes Projekt warten. Das zur Begründung für einen Baustopp genannte Verkehrschaos gebe es nach Gutachten nicht. Die SPD werde den Änderungsantrag ablehnen.

Der Änderungsantrag soll Prämissen für weitere Planungen setzen und Leitplanken festlegen

Gerhard Dohlen, Geistinger Stadtrat der CDU, bewertete die Expertise anders, immerhin gebe der Straßenquerschnitt kein unproblematisches Miteinander unterschiedliche Verkehre her. Parteikollegen Sören Schilling und Dirk Mikolajczak betonten, dass sie beim Antrag blieben, etwa um Prämissen für weitere Planungen zu setzen und „Leitplanken festzulegen“, so Schilling.

Mit ihrer Stimmenmehrheit setzten sich CDU, FDP und Unabhängige schließlich durch, gegen die Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Fraktion. Das Verkehrsgutachten nahmen sie alle zur Kenntnis und verabschiedeten den B-Plan für die Kolpingstraße einstimmig.