Bevor der Polizist ihm Handfesseln anlegen konnte, habe der Angeklagte nach ihm geschlagen.
Festnahme eskalierteAngeklagter in Schleiden schlug auf Polizisten ein
Nachdem er sich bei seiner Festnahme vor rund einem Jahr massiv gegen zwei Polizisten zur Wehr gesetzt hatte, musste sich ein Mann nun vor Gericht verantworten. Dabei hatte sich die Situation zuerst harmlos entwickelt, wie einer der Polizisten vor Gericht schilderte. Am 26. Januar 2022 waren die beiden Zivilbeamten in Schleiden, um einen in Heinsberg erlassenen Haftbefehl gegen den Mann zu vollstrecken. Bei einer Verwandten sahen sie den Gesuchten über einen Hof gehen und sprachen ihn an.
„Ich habe ihm meine Dienstmarke gezeigt“, sagte der Polizist aus, der den Mann bereits früher am Bahnhof in Euskirchen kennengelernt hatte. „Ja, ich weiß, ihr nehmt mich jetzt mit“, habe der Mann gesagt und die Hände auf den Rücken gelegt. Doch bevor der Polizist ihm Handfesseln anlegen konnte, habe der Angeklagte nach ihm geschlagen. Er habe den Mann in den Schwitzkasten genommen und auf den Boden gedrückt. Zunächst habe er um Hilfe geschrien, dann aber aufgegeben: „Okay, jetzt habt Ihr mich, ich mache nichts mehr.“
Angeklagte schlug mit Fäusten auf Beamten ein
Sein Kollege sei gekommen, um ihm Handfesseln anzulegen. Plötzlich sei die Lebensgefährtin des Mannes aus dem Haus gekommen und habe den Polizisten weggerissen. Der Angeklagte habe sich befreit und wieder mit den Fäusten zugeschlagen. Dabei habe er mit der Handfessel um seinen rechten Arm die Brille des Polizisten zerstört, er erlitt mehrere Kratzer an der Schläfe. „Ich hatte noch Glück, dass das offene Ende der Handfessel nicht mein Auge getroffen hat“, so der Polizist.
Der Gesuchte flüchtete in die Schleidener Innenstadt. Mit fünf Streifenwagen machten sich Polizisten nach dem Notruf der Kollegen auf die Suche und stellten den Mann schließlich. Bei dieser Festnahme sei der Gebrauch von Handfesseln obligatorisch gewesen, erklärte ein Polizist vor Gericht, da der Mann wegen eines Gewaltdeliktes zu einer Haftstrafe von rund 15 Monaten verurteilt worden sei: „Ab 400 Tagen Haftstrafe müssen Handschellen angelegt werden.“
Mann war als gewaltbereit bekannt
Zudem sei der Mann als gewaltbereit bekannt. Der Angeklagte verfolgte diese Aussage immer wieder mit Kopfschütteln. Der Polizist habe sich nicht ausgewiesen, sondern sei einfach auf ihn zugekommen. Er erinnere sich auch nicht, den Polizisten in Euskirchen mehrfach getroffen zu haben. „Das ist fünf Jahre her“, erklärte er. Er habe zwei Tage nicht geschlafen, da er Drogen genommen habe. Bei einem Drogentest bestätigte sich der Verdacht auf Cannabis- und Amphetamin-Konsum.
In der Zeit vor dieser Festnahme habe er Drohungen erhalten und geglaubt, er würde von diesen Kontrahenten angegriffen – deshalb habe er sich gewehrt. Der Darstellung widersprach der Polizist: „Welcher Normalbürger hat denn Handschellen dabei?“ Spätestens da hätte dem Angeklagten aufgehen müssen, dass er es mit der Polizei zu tun habe. Auch habe er zu Anfang die Hände auf den Rücken gelegt und so getan, als ließe er sich widerstandslos festnehmen.
Nachdem bereits im Vorfeld die Lebenspartnerin des Angeklagten für die Gefangenenbefreiung einen Strafbefehl erhalten hatte, der mittlerweile rechtskräftig ist, wurde der Angeklagte nun von Amtsrichterin Claudia Giesen wegen Widerstands und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, außerdem zu 500 Euro Schmerzensgeld und 530 Euro Schadensersatz für die zerstörte Brille. Die Aussage, er habe die Beamten nicht als Polizisten erkannt, sei nicht glaubhaft, sagte sie. Strafverschärfend seien die erheblichen Vorstrafen, überwiegend wegen Gewaltdelikten, und die Täuschung, dass er sich festnehmen lasse. „So ein Angriff auf Polizeibeamte ist deutlich zu ahnden“.