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„Familienstartzeit“Familienministerium will Partnerinnen und Partnern nach Geburt arbeitsfrei geben

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Ein Kind fasst seinem Vater in den Bart.

Ein Kind fasst seinem Vater in den Bart. Das Familienministerium plant eine „Familienstartzeit“, wonach auch Partnerinnen und Partner Zeit nach der Geburt bekommen sollten. (Symbolbild)

Zwei Wochen frei sollen bei der geplanten „Familienstartzeit“ beide Elternteile künftig kriegen. Die Ampel-Regierung hatte dies im Koalitionsvertrag vereinbart.

Bei der Geburt eines Kindes sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden - mit vollem Lohnausgleich. Mit der sogenannten „Familienstartzeit“ sollten Eltern „zielgenauer unterstützt werden, in der frühen Familienphase Partnerschaftlichkeit gemeinsam umzusetzen“, erklärte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Familie: Zweiwöchige „Familienstartzeit“ soll nicht durch Arbeitgebende getragen werden

Die Lohnfortzahlungen für die Freigestellten sollen demnach nicht die Arbeitgebenden tragen müssen, sondern sie sollen durch ein Umlageverfahren finanziert werden. Die zweiwöchige „Familienstartzeit“ war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Grünen-geführten Familienministeriums befinde sich derzeit in Abstimmung mit den anderen Ressorts, erklärte die Ministeriumssprecherin.

Der Anspruch soll für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau gelten. Arbeitgebende sollen laut Ministerium einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten. Dies solle „insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen“ zugute kommen, erklärte die Sprecherin. (dpa)