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Rundschau-ServiceSo funktioniert die Berechnungsgrundlage

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Ausbildungsumlage: Ambulante Pflegedienste berechnen ihre Leistungen mit einem Punktsystem. Der Punktwert, also der Preis eines Punktes, kann durch die Ausbildungsumlage um genau 0,279 Cent ansteigen. Das sind rund 6 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass jedes Baden oder Duschen künftig 1,14 Euro mehr kostet. In der stationären Pflege werden 2,18 Euro pro Tag auf den Pflegesatz aufgeschlagen, bei der Tages- beziehungsweise Nachtpflege sind es 1,08 pro Tag. Berechnet hat diese Werte das NRW-Gesundheitsministerium auf Grundlage einer Befragung unter den Altenpflegeeinrichtungen des Landes, bei der die zur Finanzierung der Ausbildung nötige Summe - laut Ministerium mindestens 160 Millionen Euro - sowie Betten- und Umsatzzahlen ermittelt wurden.

Leistungen der Pflegeversicherung: Die Leistungen aus der Pflegeversicherung bleiben unverändert. Wer die Hilfe von Pflegediensten in der Höhe dieser Leistungen nutzt, muss angesichts der Preiserhöhungen künftig entweder aus eigener Tasche zuzahlen oder die Hilfe zurückschrauben.

Punktwerte: Die Punktwerte sind nicht bei allen Einrichtungen der Altenpflege in NRW gleich. Alle 12 bis 24 Monate können sie den Wert mit den Kassen und Sozialhilfeträgern neu verhandeln. Daher ist es möglich, dass einzelne Unternehmen ab 1. Juli grundsätzlich ihre Preise anheben. Einfach aufrunden dürfen die Anbieter aber nicht.

Preissenkungen: Hat ein Anbieter schon in den vergangenen Jahren ausgebildet, kann es für die Bewohner günstiger werden, vor allem bei stationären Einrichtungen dürfte die Umlage niedriger ausfallen als die bisherige Beteiligung der Bewohner an den Ausbildungskosten.

Neuberechnung: Die Höhe der Ausbildungsumlage wird zukünftig jedes Kalenderjahr neu berechnet. Kunden müssen sich also immer zum Jahreswechsel auf Preisänderungen einstellen.