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Konto eingefrorenAus diesen 7 Gründen kann man bei Whatsapp gesperrt werden

Lesezeit 3 Minuten
Whatsapp-Icon auf einem Smartphone

Die Sperre wird meist ohne Vorwarnung ausgesprochen und gilt in der Regel für 24 Stunden. 

Köln – Mehr als 1,5 Milliarden Menschen nutzen mindestens einmal im Monat Whatsapp. Der Messenger ist für viele längst zum wichtigsten Begleiter auf dem Smartphone geworden. Umso ärgerlicher, wenn man gesperrt wird, vielleicht sogar ohne genau zu wissen warum. Die Sperre dauert in der Regel zwar nur 24 Stunden und läuft danach automatisch aus. Während dieser Zeit zeigt ein Countdown an, wie lange man noch auf die App verzichten muss. Danach kann der Account wieder wie gewohnt weiterverwendet werden.

Trotzdem ärgerlich. Wir haben sieben Regelverstöße zusammengetragen, die dazu führen können, dass das Whatsapp Konto gesperrt wird.

Werbung über den eigenen privaten Account verbreiten

Whatsapp selbst zeigt Nutzern seit einiger Zeit Werbung im Status an, die sich Nutzer ansehen können. Damit verdient das Unternehmen Geld. Darum ist es auch nicht erwünscht, dass das jemand anderes tut. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eigene Werbung im Status einfach sein lassen.

Fotos und Videos teilen, die man nicht selbst gemacht hat

Wer fremde Fotos, Videos oder sogar Lieder, an denen er keine Rechte hält, im Whatsapp-Status teilt, kann ebenfalls gesperrt werden. Wenn derjenige, der die Rechte an den Medien hält, das sieht und es meldet, behält das Unternehmen sich vor, betreffende Nutzer vorübergehend zu sperren.

Viren oder Malware verschicken

Über den Messenger lassen sich auch Dokumente und Dateien vom Computer an Kontakte schnell und unkompliziert verschicken. Das bringt die Gefahr mit sich, dass Betrüger Viren in Umlauf bringen wollen, um etwa Daten zu klauen und zu benutzen. Wird Whatsapp darauf aufmerksam, dass Nutzer Malware verschicken, werden diese umgehend gesperrt.

Sich als jemand anderes ausgeben

Ein wichtiger Unterschied zwischen Facebook und Whatsapp: Bei dem Messenger gilt keine Klarnamen-Pflicht. Das heißt: Man kann also einen Spitznamen oder ein Alias verwenden. Der Kreativität sind aber durchaus Grenzen gesetzt: Wer sich als jemand anderes ausgibt, eine andere Identität annimmt und in dem Namen der anderen Person Dinge verbreitet, wird gesperrt.

Dubiose Kettenbriefe weiterleiten

Kettenbriefe sind eine Plage, mit denen sich viele Whatsapp-Nutzer schon herumschlagen mussten. Mit neuen Funktionen versucht Whatsapp die Verbreitung von Kettenbriefen einzuschränken. Erst Anfang des Jahres wurde die Anzahl der Kontakte, an die eine Nachricht weitergeleitet werden kann, von 20 auf fünf beschränkt. Wer trotzdem regelmäßig Kettenbriefe weiterleitet, dem können Konsequenzen drohen. Denn tatsächlich ist es laut Nutzungsbedingungen nicht erlaubt, Massennachrichten auf Whatsapp zu verschicken.

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Selbst zum Spam werden

Es gibt verschiedene Indizien, die für Whatsapp darauf hindeuten, dass es sich um einen Spam-Account handelt. Zum Beispiel wenn ein Nutzer innerhalb kurzer Zeit von vielen anderen Nutzern gesperrt wird. Ein anderes Merkmal: Wenn immer wieder Nachrichten an Accounts verschickt werden, die sich aber nicht in den eigenen Whatsapp-Kontakten wiederfinden lassen. Das macht Whatsapp skeptisch und man kann gesperrt werden. Ebenfalls wenn Nutzer zu viele neue Gruppen gründen, auch dann kann Whatsapp einen Nutzer als Spam-Account einstufen. Die Folge: Man wird gesperrt.

Andere Nutzer beleidigen und zu Gewalt aufrufen

Eigentlich selbstverständlich: In den AGBs, denen jeder Nutzer zugestimmt hat, untersagt das Unternehmen allen Anwendern, andere Nutzer unter anderem zu beleidigen, zu bedrohen, zu belästigen oder gegen sie rassistische oder „ethnisch anstößige“ Äußerungen zu machen. Ebenfalls in den AGBs findet sich der Hinweis darauf, dass Nutzer nicht über Whatsapp zu illegalen oder „auf sonstige Weise unangemessenen“ Verhaltensweisen ermuntern oder andere anstiften dürfen. Es darf also weder zu Gewaltverbrechen aufgerufen werden noch solche verherrlicht werden. (sar)