Dirk Fisser zu den pro-palästinensischen Demos in Deutschland und den Vorschlägen. die Teilnehmer abzuschieben.
Kommentar zu pro-palästinensischen DemosSo einfach ist die Sache mit der Abschiebung nicht
Es ist in Deutschland wieder einmal die Zeit derjenigen, die nach der vollen Härte des Gesetzes rufen. Wie so oft wird auf seit Jahren schwelende Probleme mit den immer gleichen inhaltslosen Floskeln reagiert. So auch bei den aktuellen Anti-Israel- und Pro-Hamas-Demonstrationen. Natürlich sind diese unerträglich. Besonders in Berlin, der Stadt, von der aus das Deutsche Reich die Massenvernichtung der europäischen Juden organisiert hat.
Hier gehen nun überwiegend junge Menschen auf die Straße und solidarisieren sich mit den Schlächtern der Hamas und ihren verabscheuungswürdigen Taten. Sie bejubeln die Hinrichtung von Feiernden, die Entführung von Kindern und Greisen. Ist das, was sich seit dem Angriff auf Israel am Wochenende auch auf den Straßen mancher anderen deutschen Stadt abspielt, importierter Antisemitismus? Und, weiter gedacht: Kann man die Judenhasser, die dort mitlaufen, als logische Konsequenz daraus einfach abschieben?
Viele Israel-Hasser sind wohl in Deutschland zur Schule gegangen
Geht es nach manchen Kommentatoren, ist es so einfach. Doch, wie so oft: So einfach ist es eben nicht. Sicher kommen im Zuge der Migration Menschen ins Land, die entsprechend menschenverachtende Auffassungen teilen. Aber: Ein großer Teil der demonstrierenden Israel-Hasser dürfte in Deutschland Kindergarten und Schule durchlaufen haben und trotzdem zum Antisemiten geworden sein. Ein großer Teil ist gegebenenfalls sogar in Deutschland geboren. Wohin sollte unser Staat diese Menschen also abschieben?
Man kann in Deutschland geboren sein und trotzdem in einer Parallelgesellschaft mit konträren Wertvorstellungen groß werden. Das zeigen die Demonstrationen. Der Antisemitismus, der offene Hass auf Juden sind ein Problem der deutschen Gesellschaft. Sie allein muss es lösen. Der Staat muss Organisationen verbieten, die dazu aufrufen. Er muss den bestrafen, der sich strafbar macht.
Womit wir bei der vollen Härte des Gesetzes wären: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich letztinstanzlich geurteilt, dass das Tragen eines sogenannten Judensterns mit der Aufschrift „ungeimpft“ nicht strafbar ist. Nur ein Beispiel für eine Reihe juristischer Entscheidungen, die Zweifel an der Abwehrkraft gegenüber Antisemitismus aufkommen lassen.