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Klage gescheitertEine Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist überfällig

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage gegen den „Soli“ ab. Das festigt den Ruf des Staates, Steuerzahlern für Maßnahmen in die Tasche zu greifen, die längst nicht mehr gerechtfertigt erscheinen

Mehr als drei Jahrzehnte nach seiner Einführung ist das Aus für den Solidaritätszuschlag immer noch nicht besiegelt. Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung sind sechs Kläger in Karlsruhe gescheitert; das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Obolus für Besserverdienende zurück.

Den Staat bewahrt das Urteil kurzfristig davor, 13 Milliarden Euro an Einnahmen für die Haushaltskasse zu verlieren. Es festigt aber seinen Ruf, Steuerzahlern für Maßnahmen in die Tasche zu greifen, die längst nicht mehr gerechtfertigt erscheinen – zumal die Einnahmen nicht mal zweckgebunden sind und für alles Mögliche jenseits von „Aufbau Ost“ ausgegeben werden können.

Der Solidarpakt zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung ist 2019 ausgelaufen. Zudem greift das Finanzamt den Soli nur noch bei Spitzenverdienern, Kapitalanlegern und Unternehmen ab. Tatsächlich gibt es also genug Gründe, die Abgabe zu hinterfragen.

Die Verfassungsrichter mochten der Argumentation der Kläger allerdings nicht folgen. So gebe es für den Bund weiterhin einen durch die Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf. Und auch die Gleichbehandlung der Steuerzahler sehen sie nicht verletzt.

Das gilt es zu respektieren – zumal die Richter auch eine Mahnung parat haben: Den Gesetzgeber treffe eine „Beobachtungsobliegenheit“, zeitlich unbegrenzt dürfe die Abgabe nicht erhoben werden.

Das sollte eine unionsgeführte Bundesregierung durchaus als Aufforderung verstehen. Es war CDU-Kanzler Helmut Kohl, der den Soli einführen ließ. Nun hätte ein CDU-Kanzler Friedrich Merz die Gelegenheit, ihn abzuschaffen – es wäre ein überfälliges Signal und könnte helfen, die Wirtschaft in Zeiten der Rezession zu entlasten, und Spielraum für neue Investitionen geben.