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Klage abgewiesenBundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig

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Der Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungskonform.

Der Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungskonform.

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig.

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig. In einer am Montag verkündeten Entscheidung wiesen die obersten deutschen Finanzrichter die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt. (afp)