Bürgergeld und InflationsausgleichBundeskabinett beschließt Entlastungen der Bürger
Berlin – Das Bundeskabinett hat grünes Licht für mehrere Gesetzesvorhaben gegeben, die die Bürger entlasten sollen. Dazu gehören das neue Bürgergeld und ein von Finanzminister Christian Lindner gefordertes Inflationsausgleichsgesetz. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro.
Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.
Änderungen bei Kostenübernahme von Wohnungen und Ersparnissen
Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei.
Gebilligt hat das Kabinett unter anderem auch den Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz. Die Vorlage zielt vor allem darauf ab, den Effekt auszugleichen, dass ein Lohnplus in Höhe der Inflation durch die Anwendung eines höheren Steuertarifs wieder aufgefressen wird. Die Beseitigung dieses Effekts, der auch als kalte Progression bekannt ist, sei „eine Frage der Fairness“, sagte Bundesfinanzminister Lindner nach dem Kabinettsbeschluss. Es dürfe nicht sein, das Gehaltssteigerungen „wegbesteuert“ würden.
Lindner hebt mit dem Inflationsausgleichsgesetz den Grundfreibetrag an
Daher werden dem Entwurf zufolge die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ab 2023 angehoben - höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen als derzeit. Unverändert bleibt dabei nur die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte. Angehoben wird dem Entwurf zufolge auch der steuerfreie Grundfreibetrag. Von den Maßnahmen profitierten insgesamt rund 48 Millionen Steuerpflichtige, sagte Lindner. Es gehe um eine „knapp zweistellige Milliardengrößenordnung“.
Lindner rechnete vor, dass ein Doppelverdiener-Paar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 56.000 Euro durch die Änderungen 680 Euro weniger Steuern zahlen werde. Es „nicht leicht“ gewesen, den Ausgleich der kalten Progression innerhalb der Ampel-Koalition durchzusetzen, räumte Lindner ein. Er sei inzwischen dafür, gesetzlich festzulegen, dass der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation angeglichen wird.
Kindergeld und Sparer-Pauschbetrag steigen ebenfalls
Im Inflationsausgleichsgesetz sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen, unter anderem eine Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags. Außerdem beschloss das Kabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz, das eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ umfasst, wie Lindner es formulierte. Dazu gehört etwa die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1000 Euro. Zudem sollen Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzbar sein. Nach bisheriger Gesetzeslage würde dies erst 2025 passieren. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung - also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung.
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Arbeitnehmer, die teilweise daheim arbeiten, sollen weiterhin für die so entstehenden Kosten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen können - der Maximalbetrag wird dabei von 600auf 1000 Euro angehoben. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - Lindner nannte als Beispiel Lehrer - kann dem Entwurf zufolge dafür pauschal 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Das Jahressteuergesetz soll außerdem die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Staat künftig jedem Bürger direkt Leistungen auszahlen kann. Dafür soll die steuerliche Identifikationsnummer mit der IBAN, also der Bankverbindung, verknüpft werden. (dpa/afp)