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Geld sparenWie oft muss ich zum Zahnarzt, damit sich das Bonusheft lohnt?

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Wer sein Bonusheft regelmäßig abstempeln lässt, bekommt bei einer größeren Behandlung bis zu 30 Prozent mehr Zuschuss von der Krankenkasse.

Berlin – Ein Bonusheft beim Zahnarzt ist später bares Geld wert.

Wer als Erwachsener einmal im Jahr seine Zähne kontrollieren lässt und das in dem Heft auch nachweist, erhält etwa im Falle eines späteren Zahnersatzes einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse.

Ab fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle gibt es 20 Prozent extra zum sogenannten Festzuschuss. Das ist der Anteil, den die Kassen für bestimmte Leistungen ohnehin beisteuern. Um 30 Prozent erhöht sich dieser Beitrag für diejenigen, die seit mindestens zehn Jahren ihre regelmäßigen Zahnarztbesuche im Heft vorweisen können.

Bonusheft muss lückenlos sein

Aber Achtung: Das gilt nur, solange der Patient auch weiterhin zur Kontrolle geht. „Wer einmal unterbricht, muss wieder von vorne anfangen“, sagt Kai Fortelka, Sprecher der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. „Zu sagen, ich bin fünf Jahre lang regelmäßig zur Kontrolle gegangen, aber das ist drei Jahre her, funktioniert nicht.“

Wer sein Bonusheft verliert, kann jedoch beim Zahnarzt ein neues ausfüllen lassen. Die Zahnarztbesuche werden auch digital erfasst und können somit bei lückenhafter Führung oder Verlust des Heftes nachgetragen werden.

Bis zu 460 Euro Zuschuss für Behandlungen

Wie viel der Patient am Ende spart, hängt vom Festzuschuss ab. Um diesen zu bestimmen, greifen die Kassen auf einen Katalog zurück, in dem die Beiträge für einzelne Leistungen festgelegt sind. Der Zuschuss für die Behandlungskosten bei einem fehlenden Zahn etwa beläuft sich demnach auf rund 360 Euro. Wer im Bonusheft für fünf Jahre regelmäßige Kontrollen lückenlos vorweisen kann, erhält 20 Prozent mehr, also insgesamt rund 432 Euro Zuschuss. Bei zehn Jahren gibt es 30 Prozent extra - rund 468 Euro. Bei einer Kombination von mehreren Befunden können mehrere Festzuschüsse zusammenkommen.

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Der Gesamtzuschuss orientiert sich immer an der sogenannten Regelversorgung, also der Standardtherapie ohne Extras. Er ändert sich auch nicht, wenn der Patient mehr will - etwa statt einer Brücke lieber ein deutlich teureres Implantat. Für solche Wünsche fallen deshalb für den Patienten oft deutlich höhere Kosten an, die er privat an den Zahnarzt zahlen muss.

Ein Bonusheft bekommt man ab dem 12. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche müssen bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr zur Kontrolle, wenn sie den Bonus haben wollen. Bei Erwachsenen reicht einmal. Sie können die Kontrolle gleich mit dem Entfernen von Zahnstein verbinden. Die Kosten dafür werden einmal im Jahr von den Kassen übernommen. Einige gesetzliche Krankenkassen übernähmen zudem ganz oder teilweise die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, heißt es bei der Verbraucherzentrale. „In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ist jedoch sehr unterschiedlich.“ (dpa/tmn/chy)