Den Vater erstochen24-Jähriger aus Bad Münstereifel wird in Psychiatrie untergebracht
Bad Münstereifel/Bonn – Der 24-Jährige aus Bad Münstereifel, der am 17. Februar seinen Vater mit sechs Messerstichen getötet hat, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das haben die Richter des Bonner Landgerichts am Freitag angeordnet.
Da er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe, sei er strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Seit Jahren leidet der 24-Jährige, der damals noch bei den Eltern lebte, an einer halluzinatorischen Psychose. Trotz der Besserung seines Zustands sind die Richter zu dem Schluss gekommen, dass der 24-Jährige weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Während des Notrufs den Vater erstochen
So nah sei ein Schwurgericht selten an einem tödlichen Verbrechen gewesen, bemerkte der Vorsitzende Klaus Reinhoff. Der junge Mann hatte, nachdem er den Vater in einem Gewaltausbruch zunächst mit Faustschlägen ins Gesicht sowie mit Fußtritten attackiert und zu Boden gebracht hatte, selbst den Notruf gewählt.
„Ich habe meinem Vater Gewalt angetan, ich brauche Hilfe“, hatte er der Rettungsleitstelle erklärt. Als ein Polizist das Gespräch übernahm und ihn nach Adresse und Personalien fragte, stach er während des laufenden Telefonats, dessen Mitschnitt vor Gericht abgespielt wurde, sechsmal zu. Er traf den Vater in Rücken, Hals und Nacken. Für den 56-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Er erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.
Aufnahmen der Bodycams im Prozess gezeigt
Der Notruf mit der Diskrepanz zwischen „einem Vater helfen wollen und einen Vater töten“, so Reinhoff, zeige die ganze verzweifelte Spannung, in der sich der Beschuldigte durch seine Erkrankung befunden habe.
Und noch eine Besonderheit gab es in dem Verfahren: Die Polizisten, die zum Tatort eilten, trugen Bodycams. Reinhoff: „So konnten wir sehen, wie der Mann, der drei Minuten zuvor seinen Vater getötet hatte, sich widerstandslos festnehmen ließ und in welchem Zustand er sich befand.“
Im Wahn und unter Einfluss von Stimmen
Dies habe nichts mehr mit der heutigen Verfassung des 24-Jährigen zu tun, der seit der Tat vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war und offenbar erfolgreich medikamentös behandelt wird. Damals, so Reinhoff, sei der Mann nicht in der Lage gewesen, das Unrecht einzusehen.
Das könnte Sie auch interessieren:
„Ich wollte ihm nie was Böses, auch nicht töten, sondern mich nur gegen seine Übermacht wehren“, hatte der 24-Jährige im Prozess erklärt. Er habe sich von seinem Vater jahrelang drangsaliert gefühlt. In seinem Wahn habe er damals unter dem Einfluss von Stimmen gestanden,. Für die schreckliche Tat schäme er sich sehr.