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Sozialleistungen für ÄltereKeine Scheu vor dem Antrag auf Hilfe

Lesezeit 3 Minuten
Nur keine Scheu: Viele ältere Menschen beantragen keine sozialen Leistungen wie Wohngeld, obwohl sie ihnen zustehen.

Nur keine Scheu: Viele ältere Menschen beantragen keine sozialen Leistungen wie Wohngeld, obwohl sie ihnen zustehen.

Wohngeld, Grundsicherung, Pflegegrad - viele ältere Menschen trauen sich nicht, Anträge zu stellen. Nur keine Scheu, sagen Experten.

„Wir versuchen Mut zu machen“, sagt Stephan Hauser, Seniorenberater für die Kölner Stadtbezirke Kalk und Mülheim, als er bei der Telefonaktion der Rundschau-Altenhilfe einem Anrufer rät, Wohngeld zu beantragen. Mut dazu, Anträge überhaupt zu stellen. Anträge auf Wohngeld, wenn das Geld nicht für die Miete reicht, oder auf Grundsicherung, wenn es überhaupt zu wenig zum Leben ist. „Das ist ein ganz wichtiger Teil unserer Arbeit“, findet Hauser.

Wichtig findet das auch die Autoren des 9. Altersberichts der Bundesregierung, der vergangene Woche vorgestellt wurde. Danach waren 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland 2022 von Altersarmut bedroht. Die Einkommensarmut hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten überproportional zugenommen. Und dazu gibt es laut Studien eine große „verdeckte“ oder „verschämte“ Altersarmut: Etwa 60 Prozent der eigentlich berechtigten Personen nehmen die Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch.

Das kann laut Bericht an Angst vor Behördengängen liegen; manche schämten sich aber auch oder wüssten einfach nicht, welche Leistungen und Hilfen es gibt. Andere fürchten, das Einkommen ihrer Kinder würde herangezogen. Deshalb geben wir einen kurzen Überblick, wo es sich für ältere Menschen lohnt, einen Antrag zu stellen.

Grundsicherung

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber nicht genug Rente oder anderes Einkommen hat, kann vom Sozialamt Grundsicherung im Alter bekommen. Die Faustregel der Deutschen Rentenversicherung lautet: Wenn das Einkommen unter 973 Euro für eine Person liegt, sollte ein Anspruch geprüft werden. Die Grundsicherung soll die Kosten für Wohnen, Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung abdecken. Das Einkommen des Ehepartners oder der Lebenspartnerin wird bei Prüfung des Anspruches berücksichtigt. Kinder allerdings werden erst herangezogen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

Schwierigkeiten mit dem Papierkram? Die Seniorenberatungen helfen.

Schwierigkeiten mit dem Papierkram? Die Seniorenberatungen helfen.

Wohngeld

Diese staatliche Leistung soll verhindern, dass Grundsicherung überhaupt erst nötig wird. Wenn die Rente nicht reicht, um Miete und Heizkosten zu bezahlen, sollte zunächst ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt werden. Auch Besitzer von Eigentum, die mit der Rente nicht mehr die Kreditschulden bedienen können, haben unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Die Berechnung ist kompliziert, weil alle Personen im Haushalt berücksichtigt werden sowie die Höhe der Miete und das Preisniveau in der Gemeinde. Menschen in Pflegeheimen haben eventuell Anspruch auf Pflegewohngeld.

Wer Pflegebedarf hat, bekommt Geld von der Pflegekasse. Voraussetzung ist jedoch, einen Pflegegrad zu beantragen.

Wer Pflegebedarf hat, bekommt Geld von der Pflegekasse. Voraussetzung ist jedoch, einen Pflegegrad zu beantragen.

Pflegegrad

Einen Pflegegrad zu beantragen ist wichtig um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die prüft dann in einem Gespräch, wie selbstständig die Antragsteller ihren Alltag noch bewältigen können. Schon bei leichten Einschränkungen wie Schwerhörigkeit, Arthrose in den Fingern oder Schwierigkeiten beim Bücken kann es Sinn machen, den Antrag zu stellen. Beim niedrigsten Pflegegrad eins zum Beispiel gibt es noch kein Geld für Pflegedienst oder stationäre Pflege, aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Davon können etwa eine Haushaltshilfe oder ein Hausnotruf bezahlt werden.

Hilfe bei allen diesen Anträgen leisten die Seniorenberatungen oder Seniorenbüros der Kommunen.