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Rundschau-AltenhilfeUnd dann geht auch noch die Waschmaschine kaputt

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann legt Kleidung in eine Waschmaschine.

Die Waschmaschine ist wichtig - ohne wird die Kleidung nur schwer sauber.

Waschmaschine, Kühlschrank oder Herd kaputt - wer kaum Geld hat, kann solche Geräte nicht selbst ersetzen. Ein Fall für die Altenhilfe.

Weil die Waschmaschine kaputt ist, wäscht ein 76-jähriger seine Wäsche lange von Hand. Doch dann hat er einen Fahrradunfall und bricht sich schwer den Arm. Auch die Handwäsche fällt damit weg. Hilfesuchend wendet er sich an die Seniorenberatung. Die stellt für ihn einen Antrag bei der Altenhilfe und bittet um einen Zuschuss für eine neue Waschmaschine: „Eine finanzielle Unterstützung wäre sehr hilfreich, damit er wieder saubere Kleidung hat.“

Kleidung waschen, Essen kochen, Lebensmittel kühlen: Für ein Leben in Würde ist das nicht zu viel verlangt. Doch wer im Alter Sozialhilfe bezieht, hat es schwer, den Herd, den Kühlschrank oder auch nur den Staubsauger aus eigenen Mitteln zu ersetzen.

Grundsicherung im Alter

Grundsicherung heißt die Leistung vom Sozialamt, die Menschen im Rentenalter bekommen, wenn ihr eigenes Einkommen nicht zum Leben reicht. Das Amt errechnet den Bedarf der Antragsteller und zieht deren Einkommen, etwa durch eine Rente, davon ab. Den Rest des Bedarfes stockt es dann mit Grundsicherung auf.

Für den Grundbedarf einer alleinstehenden Person gilt der Regelsatz von 563 Euro. Dazu kommen unter Umständen Wohngeld oder ein Mehrbedarf wegen Behinderung. Im Grundbedarf sind 34,29 Euro vorgesehen für Innenausstattung und Haushaltsgeräte.

Davon muss lange sparen, wer einen neuen Kühlschrank für etwa 600 Euro braucht. Und Sparen ist schwer, wenn sowieso schon mit jedem Cent gerechnet wird. Für Kleidung zum Beispiel sieht der Regelsatz 46,72 Euro vor, für Lebensmittel 195,39 Euro. Gregor Pischke, Seniorenberater der Johanniter-Unfall-Hilfe, hat deshalb Verständnis, wenn seine Klienten ihm sagen, dass sie kein Geld für einen neuen Kühlschrank haben. „Was meinen Sie denn, was Sie leisten können?“, fragt er dann. Denn viele wollten durchaus etwas zahlen, erklärt er.

Sozialamt streckt Kaufsumme vor

Das Sozialamt hilft, indem es die Kaufsumme auf Antrag vorstreckt, so dass die Empfänger der Sozialhilfe das Darlehen in Raten abbezahlen können. „Dann werden etwa 20 Euro im Monat direkt einbehalten“, erklärt Pischke. Doch für manche sei selbst das zu viel.

Ein Topf mit kochendem Wasser auf einer Herdplatte.

Selbst kochen - nur möglich mit einem eigenen Herd.

Zumal, wenn dann bald schon das nächste Gerät aufgibt. So wie bei der 81-Jährigen, der kurz hintereinander die Waschmaschine und der Herd kaputtgehen. Dabei bräuchte sie ihr weniges Geld eigentlich für Hörgeräte - ohne die kann sie kaum noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Bei kaum einem Antrag an DIE GUTE TAT e.V. fehlt es nur an dem Gerät, für den der Zuschuss erbeten wird. Die Not wird spürbar in jedem Satz. Da ist zum Beispiel der Mann ohne Beine, der auf einer Gasflasche kocht - er braucht finanzielle Unterstützung für einen Herd. Oder der ehemalige Obdachlose, der schon vor über zehn Jahren eine Wohnung bezogen hat. Den kleinen Elektroherd hat er sich von der Grundsicherung abgespart. Für einen Kühlschrank hat es bis jetzt noch nicht gereicht.

Auch Einsamkeit spielt oft eine Rolle. Der 60-jährige, für den die Seniorenberatung eine Waschmaschine beantragt, „ist ein stiller, zurückgezogener Mensch“, die einzige Bezugsperson, seine Mutter, schon vor einigen Jahren gestorben. Ein anderer „war lange Zeit ohne Hilfe oder Kontakte“, so der Antrag. Jetzt kümmert sich ein Pflegedienst, aber für einen neuen Kühlschrank ist kein Geld da. Und in beiden Fällen gibt es keine Verwandten oder Freunde, die einspringen könnten.

Das macht dann die Rundschau-Altenhilfe - wenn eine offizielle Stelle den Antrag stellt und die Bedürftigkeit belegt. Damit die schlimmste Not gelindert wird - und die Kleidung wieder sauber ist.