Erster Auftritt nach UrteilMünchner Schickeria feiert Alfons Schuhbeck
München – Alfons Schuhbeck genießt vor seinem Gang ins Gefängnis noch einmal sein Leben in der Münchner Schickeria. Eine Woche nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ist der Star-Koch bei der Premiere einer Dinnershow im Münchner „Teatro“ frenetisch gefeiert worden.
„Wir sind seit fünf Jahrzehnten Freunde und das bleiben wir auch“, sagte Schlagerstar Marianne Hartl in dem von Schuhbeck ins Leben gerufenen Gastro-Theater. „Nach der ganzen Gerichtsgeschichte finde ich toll, dass er sich stellt.“ Allerdings sah der 73-Jährige sehr mitgenommen aus. Seine Augen waren rot und wirkten müde.
Münchner Promis feiern Alfons Schuhbeck – Gäste hatten Tränen in den Augen
Zum Abschluss der Show sang Schuhbeck „Sweet Caroline“ von Neil Diamond und „I can't help falling in love with you“ von Elvis Presley. Einige Promi-Gäste kämpften mit den Tränen.
„Jeder macht mal Scheiße“, sagte Simone Ballack, Ex-Frau von Ex-Fußballprofi Michael Ballack. „Und das ist jetzt eben ein bisschen mehr Scheiße.“ Sie wolle ihn trotzdem an diesem Abend unterstützen. „Menschlich ist er immer noch der Alfons.“
Erster Auftritt nach Schuldspruch: Alfons Schuhbeck wirkt müde
Ein paar Worte richtete Schuhbeck anschließend noch an sein Publikum. „Ich trinke zwei Schnapserl“, sagte er nach seinem Auftritt. „Die letzten beiden Wochen waren nicht so der Hit bei mir.“
Es war Schuhbecks erster großer öffentlicher Auftritt seit seiner Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe. Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen den Fernsehkoch verhängt.
Schuhbecks Anwälte, von denen einer am Abend auch im Publikum saß, hatten nur wenige Stunden vor dem Auftritt mitgeteilt, dass er Revision gegen das Urteil einlege. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", ließen seine Anwälte kurz vor Ablauf der Frist mitteilen. (mbr/dpa)