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Prozess am Jugendschöffengericht15-Jähriger wurde in Euskirchen in Hinterhalt gelockt

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Das Gebäude des Amtsgerichts an der Kölner Straße in Euskirchen.

Am Amtsgericht in Euskirchen waren fünf junge Männer angeklagt.

In Euskirchen waren fünf junge Männer wegen Körperverletzung angeklagt. Vier von ihnen hatten einen 15-Jährigen in eine Falle gelockt.

Als 14-Jähriger war Simon K. (Name geändert) erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Am Donnerstag, mit mittlerweile 18 Jahren, saß der Euskirchener bereits zum fünften Mal auf der Anklagebank – und mit ihm vier weitere junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren. Vor dem Jugendschöffengericht in Euskirchen ging es im Kern um zwei Fälle von Körperverletzung.

Der erste hatte sich am 16. März 2022 auf dem Areal der Euskirchener Marienschule ereignet. Daran waren vier der fünf Angeklagten beteiligt. Einer von ihnen hatte damals einen 15 Jahre alten Bekannten unter dem Vorwand, man wolle gemeinsam Basketball spielen, auf das Gelände gelockt. Doch anstatt des Balles flogen die Fäuste. Der 15-Jährige war in einen Hinterhalt geraten.

Die Hintergründe der Attacke in Euskirchen blieben im Dunkeln

Er wurde geschlagen – auch mit einem Gürtel –, zu Boden gestoßen und getreten, wie es in der Anklageschrift hieß. Der 15-Jährige erlitt so schwere Verletzungen, dass er eine Woche nicht zur Schule gehen konnte. Was hinter der Attacke steckte, blieb weitestgehend im Dunkeln. Einer der Verteidiger machte lediglich Andeutungen. Demnach handelte es sich bei dem Angriff um die Antwort auf Beleidigungen, die der 15-Jährige im Vorfeld ausgestoßen haben sollte.

Die vier in dieser Sache Angeklagten räumten die Vorwürfe ein. Wer mit dem Gürtel zugeschlagen hatte, wurde allerdings nicht geklärt.

Geldbußen fließen an das Rote Kreuz im Kreis Euskirchen

Drei Verfahren stellte das Gericht gegen Auflagen vorläufig ein. Ein heute 17-Jähriger, der als Lockvogel fungiert, aber nicht zugeschlagen hatte, muss 30 Sozialstunden ableisten. Zwei weitere Angeklagte, 17 und 18 Jahre alt, müssen Geldbußen in Höhe von 500 beziehungsweise 300 Euro zahlen. Empfänger ist jeweils das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Euskirchen.

Wenn die Auflagen erfüllt sind, werden die jeweiligen Verfahren endgültig zu den Akten gelegt. „Es gibt dann auch keine Eintragungen ins Führungszeugnis“, erklärte der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen.

Beim „Beachzauber“ in Zülpich einen Besucher mit Kopfnuss verletzt

Simon K. war nicht nur wegen der Tat an der Marienschule angeklagt, sondern auch – wie er einräumte –, weil er am Rande des „Beauchzauber“-Festivals in Zülpich am 15. Mai 2022 mit 1,2 Promille Alkohol im Blut einem anderen Besucher eine Kopfnuss verpasst hatte. Mit gravierenden Folgen: Das verletzte Opfer war anschließend eine Woche arbeitsunfähig.

Nicht zuletzt war K. am 8. August 2022 in Euskirchen ohne Führerschein auf einem nicht versicherten Motorroller erwischt worden. So sprach das Jugendschöffengericht ihn schuldig wegen zweier Fälle von Körperverletzung sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Euskirchener, der nach eigenen Angaben keine Einkünfte hat, muss nun 100 Sozialstunden ableisten. Das Gericht sprach außerdem eine förmliche Verwarnung gegen ihn aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin deutete an, dass sie erwägt, Berufung einzulegen. Das Verfahren gegen einen Rheinbacher, der beim „Beachzauber“ auf den bereits durch K. verletzten Besucher eingeschlagen hatte, wurde eingestellt.