Vor GerichtWipperfürther war mit gefälschtem Impfausweis aufgeflogen

Lesezeit 2 Minuten
Weil er Probleme mit der Covid-Impfung hatte, besorgte sich der Mann einen gefälschten Ausweis – und flog damit auf. Unser Foto zeigt einen solchen Ausweis.

Weil er Probleme mit der Covid-Impfung hatte, besorgte sich der Mann einen gefälschten Ausweis – und flog damit auf.

Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich ein 26-Jähriger wegen Urkundenfälschung verantworten. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Manchmal, so scheint es, reckt die eigentlich vor einigen Monaten auch offiziell beendete Corona-Pandemie noch einmal ihr Haupt. In diesem Fall allerdings nicht wegen eines neuen Ausbruchs, sondern weil die Mühlen der Justiz bisweilen etwas langsam mahlen.

So musste ein heute 26-jähriger Wipperfürther sich nun wegen Urkundenfälschung vor dem örtlichen Amtsgericht verantworten. Die Tat lag schon bald zweieinhalb Jahre zurück, es ging um einen Vorfall vom 13. September 2021. Und es ging um einen gefälschten Impfausweis.

Beschuldigter hatte den gefälschten Ausweis in einer Lindlarer Apotheke vorgelegt

Den hatte der Mann in der Severinus-Apotheke in Lindlar vorgelegt, um einen digitalen Impfausweis zu bekommen. Das war aufgefallen, was zum Vorwurf der Urkundenfälschung samt Strafverfolgung geführt hatte. Ein Delikt, das in der bisweilen turbulenten und unübersichtlichen Anfangszeit der Pandemie sicherlich öfter vorkam und aus dem betrügerische Personen später sogar ein Geschäftsmodell machten.

Und auch die Begründung im Fall des 26-jährigen Wipperfürthers war alles andere als außergewöhnlich: Dem Gericht berichtete er, dass die Pandemie für ihn eine schwere Zeit gewesen sei: „Ich war im Zwiespalt, weil ich nicht wusste, ob die Impfung gut oder schlecht ist, man hörte von vielen Seiten so viele unterschiedliche Aussagen dazu.“

Wipperfürther berichtete, dass er für seinen Beruf viel reisen musste

Da er im Außendienst als Konstruktionsmechaniker tätig sei, habe er entsprechend viel reisen müssen, schilderte der Mann: „Was dann wegen der fehlenden Impfung auch nicht einfacher wurde. Der Druck ist ständig gewachsen und schwerer auszuhalten gewesen“, sagte der Angeklagte. In dieser emotionalen Gemengelage war der Angeklagte dann in Köln mit einem Menschen ins Gespräch gekommen, der ihm einen gefälschten Impfausweis anbot. „Für 80 oder 100 Euro“, so der Angeklagte.

Er habe das Angebot angenommen. „Heute weiß ich, dass das nicht in Ordnung war – und dass so etwas nicht noch einmal vorkommen sollte“, sagte der ansonsten nicht vorbestrafte Angeklagte noch.

Der Wipperfürther Richter sagte in Richtung der Staatsanwältin, dass in vergleichbaren Fällen die Verfahren mittlerweile oft gegen eine Auflage eingestellt würden – nach Paragraf 153a. „Zumindest dann, wenn die Angeklagten geständig sind“, fügte er hinzu.

Die Staatsanwältin stimmte zu. „Es handelt sich immer noch um Urkundenfälschung, deswegen können wir das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro an die Staatskasse einstellen – wenn Sie damit einverstanden sind“, sagte der Richter zum Angeklagten, womit der kein Problem hatte.

Rundschau abonnieren