Bonner LandgerichtMann muss sich wegen Betrugs in Morsbach verantworten

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Insgesamt acht Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor.

Ein 41-Jähriger muss sich zurzeit vor dem Bonner Landgericht unter anderem wegen eines Vergehens in Morsbach verantworten.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen dem 17.Mai und dem 7. August vergangenen Jahres in mehrere Einfamilienhäuser eingebrochen zu sein. Lange dauerte der erste Verhandlungstag allerdings nicht: Direkt nach der Verlesung der Anklage vertagte sich das Gericht. Der Anwalt des Mannes kündigte für den Folgetermin eine Einlassung seines Mandanten an.

Mit Polizisten-Trick betrogen

Insgesamt acht Taten wirft die Anklage dem Mann vor, teilweise soll er die Einbrüche und Betrügereien gemeinsam mit weiteren zum größten Teil unbekannten Mittätern begangen haben. Am Anfang der Verbrechensserie sollen laut Anklage zwei Einbrüche in dem Örtchen Birken-Honigsessen im rheinland-pfälzischen Landkreis Altenkirchen gestanden haben: Der Angeklagte soll jeweils ein Fenster zu den Gebäuden aufgehebelt und dort Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 60 000 Euro gestohlen haben. Ein weiterer Einbruch in ein Haus in Gevelsberg im Eneppe-Ruhr-Kreis scheiterte, da der Mittäter auf der Flucht von der Polizei gestellt wurde. Der Angeklagte soll hingegen entkommen sein.

Im Juni soll der Angeklagte dann eine 87 Jahre alte Rentnerin aus Morsbach mit dem sogenannten Polizisten-Trick betrogen haben: Weil er der alten Dame weisgemacht haben soll, dass ihr Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei, übergab sie ihm 1500 Euro in bar sowie Schmuck im Wert von weiteren 1000 Euro. Mit der ebenfalls erschlichenen Bankkarte der Seniorin soll der Angeklagte dann am Tag danach noch einmal 1500 Euro abgehoben haben.

Ein weiterer Trick, bei dem der Angeklagte versucht haben soll, drei Opfer davon zu überzeugen, dass sie unbemerkt seinen Wagen beschädigt hätten, soll nur einmal zum Erfolg geführt haben: Aus Angst vor einer Anzeige soll eine Morsbacherin dem Angeklagten 1000 Euro übergeben haben.

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