Entscheidung im RatMüssen Anlieger in Reichshof-Heischeid Kosten für Straßenausbau übernehmen?

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Eine noch nichts ausgebaute Anliegerstraße.

Zahlen oder nicht zahlen? Wie der Fall beim Ausbau der Straße Im Drieschgarten ist, diskutieren Politik und Verwaltung momentan.

Wie der Fall beim Ausbau der Straßen Im Drieschgarten und Auf dem Lehmel in Reichshof-Heischeid liegt, darüber diskutiert die Reichshofer Politik.

Vor ziemlich genau einem Jahr trat in NRW das neue Kommunalabgabegesetz in Kraft. In vielen Fällen führt es dazu, dass Anlieger für den Ausbau ihrer Straße nicht mehr zur Kasse gebeten werden. In vielen Fällen, aber eben nicht in allen – ein komplexes Thema.

Wie der Fall beim Ausbau der beiden Straßen Im Drieschgarten und Auf dem Lehmel in Reichshof-Heischeid liegt, darüber diskutieren Politik und Verwaltung momentan. Der Bauausschuss wollte am Donnerstagabend noch keinen Beschluss fassen. Jetzt wird sich der Gemeinderat Mitte April des Themas annehmen.

Für Anwohner in Reichshof-Heischeid geht es um namhafte Geldbeträge

Wie auch andernorts im Oberbergischen geht es für die Anwohner um namhafte Geldbeträge. Für Anlieger der Straße Auf dem Lehlem könnten sich die zu zahlenden Beiträge auf 7,50 bis 8,50 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche belaufen, für Anlieger der Straße Im Drieschgarten auf 5,50 bis 6,50 Euro, rechnete die Gemeinde vor.

Die Diskussion findet vor dem Hintergrund einer gewissen Rechtsunsicherheit statt. Darauf weist die Gemeinde hin und das betonte auch Karl Bodo Leienbach (FWO) in seinen Anmerkungen. Doch bei aller Unschärfe und trotz eines Dickichts aus Änderungen der Rechtslage ist laut Gemeinde Reichshof, die auch immer mal wieder Expertise beim Städte- und Gemeindebund eingeholt hat, der wahrscheinlichste Fall: Beide Straßen müssen noch endausgebaut werden, und an den Kosten müssen sich die Anlieger mit bis zu 90 Prozent beteiligen.

Doch in der umfangreichen Sitzungsvorlage hat die Verwaltung   auch Eventualitäten nicht verschwiegen, die zu einer anderen Einschätzung führen können. Die Politik muss letztlich entscheiden, wie es weitergeht und was die unter Umständen gerichtsfeste Entscheidung ist.

Reichshofer Verwaltung will Anlieger zu einer Bürgerversammlung einladen

Die Gretchenfrage in der Sache: Ist in beiden Straßen die sogenannte Vorteilslage eingetreten? In anderen Worten: Liegen alle Herstellungsmerkmale, wie sie in der entsprechenden Reichshofer Satzung aufgelistet sind, vor? Ganz konkret: Gibt es eine Fahrbahn mit Unterbau und Decke, gibt es Entwässerungseinrichtungen mit Anschluss an die Kanalisation und ist die Straße beleuchtet?

Wenn all das vorliegt, dann wäre der Vorteilsfall eingetreten, dann müssten die Anlieger nicht zahlen. Dagegen spricht, dass beide Straßen einst als Baustraßen ohne Unterbau errichtet wurden, mit einer Breite von nur 3,66 Meter, ohne Regenrinne an der Seite, und dass sie seit je her sowohl im gemeindlichen Bauprogramm als auch im Gemeindehaushalt als „noch auzubauend“ geführt worden sind.

Wenn der Rat Mitte April eine Entscheidung getroffen hat, wird die Verwaltung die Anlieger zu einer Bürgerversammlung einladen, kündigte Sarah Schmidt, Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters, an.

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