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ProzessZeugin der Stalking-Anklage wird von Bergisch Gladbacher Polizei geholt

Lesezeit 2 Minuten
Eine Frau steht an einer Glasscheibe, hinter der ein Stalker steht (gestellte Szene).

Eine Frau steht an einer Glasscheibe, hinter der ein Stalker steht (gestellte Szene).

Ein 39-jähriger Gladbacher soll seine Ex gestalkt haben. Die Zeugin kommt nicht zum Prozess. Sie soll nun von der Polizei vorgeführt werden.

Ein 39-jähriger Bergisch Gladbacher mit einem Drogenproblem steht vor Gericht, weil er seine Ex-Freundin gestalkt und eine Fensterscheibe eingeworfen haben soll. Ein klarer Fall? Nicht ganz, denn die mutmaßliche Geschädigte erscheint nicht als Zeugin vor Gericht. Der Richter erwägt, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber da macht die Staatsanwaltschaft nicht mit. Jetzt soll das mutmaßliche Opfer von der Polizei vorgeführt werden.

Es ist nicht gerade das Milieu der Schönen und Reichen, das es in Bergisch Gladbach ja auch gibt. Mutmaßlicher Tatort ist vielmehr eine Notunterkunft, die Menschen vor der Obdachlosigkeit bewahrt. Dem 39-jährigen Martin S. (Namen geändert) wirft die Anklage vor, er habe von Anfang 2022 bis zum 9. September 2022 immer wieder die Nähe von Petra K. gesucht, obwohl diese das nicht gewollt habe. Am 8. September habe er mit einem Steinwurf ein Fenster an der Unterkunft zerstört. Petra K. habe sich danach zeitweise gar nicht mehr aus dem Haus getraut.

Verteidiger spricht von „toxischer Beziehung“

Für den Angeklagten trägt sein Verteidiger vor, dass Martin S. alles sehr leid tue. Den Steinwurf könne er sich gar nicht mehr erklären, er sei aber natürlich bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten den Schaden zu ersetzen.

Nicht richtig sei die Sache mit dem Stalking: Martin und Petra hätten eine „toxische Beziehung“ gehabt, hätten nicht miteinander gekonnt, aber eben auch nicht ohne. Seit dem Zwischenfall sei aber nichts mehr gewesen.

Staatsanwaltschaft gegen Einstellung

Nachdem Petra K. nicht zu dem Prozess erschienen ist, ruft Richter Dr. Philipp Stöckle Nachbarin Heidi P. in den Zeugenstand. Die 22-jährige Altenheim-Mitarbeiterin kann aber nur schildern, dass es in der fraglichen Nacht Lärm gegeben habe und Petra K. den draußen stehenden Martin bezichtigt habe, dass er sie „belästige“. Sie habe daraufhin die Polizei gerufen.

Angesichts der nicht erschienenen Zeugin schlägt der Richter vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Martin S. sei gegenwärtig auf einem guten Weg und könne demnächst vermutlich an einer Drogentherapie teilnehmen, wie auch seine Bewährungshelferin berichtet. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, ein Referendar, nickt aufmerksam, erhält dann aber telefonisch die eindeutige Weisung seiner Behörde, einer Einstellung nicht zuzustimmen.

Nach einigem Hin und Her gelingt es den Beteiligten am Ende, einen Fortsetzungstermin noch im August zu finden, sodass der Prozess nicht platzt und komplett neu geführt werden muss. Die Zeugin soll an dem Tag von der Polizei ins Gericht gebracht werden.