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Rhein-Sieg-KreisBis August erfasste die Polizei 22 Straftaten mit Messern

Lesezeit 3 Minuten
Ein Messer wird auf einer Polizeiwache ausgemessen.

Bei einer Kontrolle im Siegburger Bahnhof wurde dieses Messer sichergestellt.

Von 2019 bis 2021 gab es zwar einen sprunghaften Anstieg in der Statistik, doch erst ab diesem Zeitraum wurden Straftaten mit Messer gesondert erfasst.

Die Messerattacke in Solingen, bei dem ein 26-Jähriger drei Menschen tötete und acht zum Teil schwer verletzte, hat die Diskussion um verschärfte Waffengesetze, Überwachungen und Waffenverbotszonen angeheizt. Der subjektive Eindruck vieler allerdings, dass Stichwaffen sich mehr und mehr verbreiten, findet in den offiziellen Statistiken keinen Niederschlag.

„Fünf Delikte mit dem Tatmittel Messer, wie es offiziell heißt, haben wir 2019 im Bereich der Kreispolizei erfasst“, sagt Polizeipressesprecher Stefan Birk. „In den Jahren 2021, 2022 und 2023 waren es zwischen 50 und 60. In diesem Jahr sind es bis August 22 Taten, wir werden wohl auf ähnliche Zahlen kommen.“ Er merkt aber an, dass erst ab diesem Zeitpunkt diese Delikte gesondert erfasst würden. „Eine erkennbare Steigerung gab es nicht“, sagt Birk.

Straftaten mit Messern gab es in Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf

Die Straftaten ereigneten sich in den Innenstädten von Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf, hat er herausgefunden. „Hennef ist unterrepräsentiert“, erklärt er. Viele hätten bei den anschließenden Vernehmungen ausgesagt, dass sie Messer in der Tasche hätten, um sich zu verteidigen. Das decke sich mit Aussagen von Sicherheitskräften, die bei Einlasskontrollen immer wieder solche Waffen fänden.

Auch der Ruf nach Waffenverbotszonen wird laut. Die Bundespolizei hatte mehrfach temporär Flächen an Bahnhöfen zu solchen Zonen erklärt, unter anderem auch am ICE-Bahnhof in Siegburg. „Dafür gibt es hohe, rechtliche Hürden“, weiß Birk. „Anlasslose Kontrollen durch Polizisten sind ein erheblicher Grundrechtseingriff.“ Denn in diesen Zonen können die Beamten jeden Menschen ohne weitere Begründung durchsuchen.

Eine Waffenverbotszone auf dem Stadtfest lässt sich nach Einschätzung der Polizei nciht durchsetzen

Deshalb müssten Behörden den Nachweis schwerwiegender Kriminalität in hoher Frequenz erbringen. Unter „schwerwiegend“ fällt Gewaltkriminalität, auch mit Messern. Kleinere Schlägereien, Eigentumsdelikte oder Übergriffe sexueller Natur reichten für die Einschränkung von Grundrechten nicht aus. Das gelte ebenso für die Videoüberwachung, so Birk.

Deshalb lasse sich wohl kaum eine Waffenverbotszone oder ein Videoturm auf dem Siegburger Stadtfest oder bei Pützchens Markt in Bonn durchsetzen, meint Birk. Die Zahl der registrierten Straftaten gebe das bei weitem nicht her. Der Bundespolizei sei das wohl nur gelungen, weil sie mehrere Bahnhöfe und Deliktgruppen, wie Schleuserkriminalität, Gewalt- und Eigentumsstraftaten, zusammengefasst habe.

In Köln-Kalk ist nach langen Vorbereitungen durch die Polizei eine stationäre Videoüberwachung möglich, aufgezeichnet werden dürfen die Bilder aber nicht. Es sitzt jemand vor den Bildschirmen und schaut, ob etwas passiert.

Das Thema Messerkriminalität hat Innenminister Herbert Reul nach eigener Aussage allerdings trotzdem auf dem Schirm. Noch vor dem Anschlag in Solingen hatte er zu einem entsprechenden Pressegespräch eingeladen, für Mittwoch, 28. September, um 12.30 Uhr im Innenministerium. Die Behörden im Land hatten ihn mit Zahlenmaterial versorgt, seit Juni sind Erlasse für das Handeln der Polizei vorbereitet worden.