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Prozess am Amtsgericht29-Jähriger tritt Hund in Wohnung in Ruppichteroth tot

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Ein Einbrecher dringt in eine Wohnung ein.

Der Hund war alleine in der Wohnung, wollte sie gegen den betrunkenen Eindringling verteidigen. (Symbolbild)

Der mutige Yorkshire-Terrier hatte sich dem Eindringling in den Weg gestellt – und mit seinem Leben bezahlt.

Laut bellend sprang der mutige Yorkshire-Terrier den Mann an, der gerade die Eingangstüre eingetreten hatte. Der Hund war alleine in der Wohnung, wollte sie gegen den betrunkenen Eindringling verteidigen. Doch der Hund hatte keine Chance. Mit einem heftigen Fußtritt wurde er abgewehrt, ein weiterer brutaler Tritt auf seinen Kopf beendete das Leben des Tieres.

Der Vorfall ereignete sich im Februar vorigen Jahres in einem Mehrfamilienhaus in Ruppichteroth. Der 29 Jahre alte Angeklagte stand jetzt in Siegburg vor Amtsrichter Hauke Rudat.

„Ich war total betrunken an dem Tag“, berichtete der Angeklagte. Mindestens ein, vielleicht aber auch zwei Liter Wodka hätte er intus gehabt. „Ich erinnere mich nur, dass ich am nächsten Tag mit Handschellen ans Bett gefesselt im Krankenhaus aufgewacht bin“, so seine Aussage. Mit dem Taschenrechner kam Rudat überschlägig bei der angegebenen Menge Alkohol und 70 Kilogramm Körpergewicht des Angeklagten auf über fünf Promille, eine Blutprobe im Krankenhaus hatte um 18.43 Uhr 3,05 Promille ergeben.

Der Vater von zwei Kindern hatte morgens die Wohnung in Windeck betrunken verlassen

Der verheiratete Vater von zwei Kindern hatte um zehn Uhr morgens die gemeinsame Wohnung der Familie in Windeck verlassen. „Ich war da schon betrunken, hatte eine Flasche Wodka geleert“, wie er im Prozess angab. Kurz vor 17 Uhr erreichte er den zwölf Kilometer entfernten Tatort in Ruppichteroth. Wie er dahin kam und was in der Zwischenzeit passiert sein könnte, daran könne er sich nicht mehr erinnern. „Vielleicht hatte ich ein Taxi dorthin genommen“, so die Vermutung des Angeklagten. Auf die Frage des Staatsanwaltes, warum dort hingegangen sei, kam als Antwort: „Ich wollte eine Bekannte besuchen.“

Licht ins Dunkel der Erinnerungen brachten Zeugen. Ein Mieter berichtete, dass der Angeklagte plötzlich wie wild gegen seine Wohnungseingangstüre geschlagen habe. Seine Frage, was er wolle, hätte der Mann nicht beantworten können, so betrunken sei er gewesen. „Ich habe ihn daraufhin aufgefordert, das Haus zu verlassen und mit der Polizei gedroht, falls er dies nicht tut“, so seine Aussage vor Gericht. Doch das beeindruckte den Angeklagten wohl nicht. Er begab sich nur auf Strümpfen in die obere Etage, urinierte noch torkelnd auf die Treppe, wie der Zeuge angab.

Der Flur des Hauses in Ruppichteroth war voller Blutspuren, der Angeklagte stand neben dem toten Hund

„Ich hörte eine Nachbarin um Hilfe rufen, der Hund bellte laut, plötzlich gab es einen lauten Schlag und danach war es ruhig“, so der Zeuge. Inzwischen war die alarmierte Polizei eingetroffen. Der Hausflur war voller Blutspuren, Folgen einer Verletzung durch das Einschlagen eines Fensters im Haus. Der Polizeibeamte berichtete, dass er den Angeklagten neben dem toten Hund stehend angetroffen habe. „Er hatte sich der Festnahme heftig widersetzt.“ Aufgrund des hohen Alkoholkonsums seien seine Abwehrbewegungen jedoch eher unkoordiniert gewesen. „Immer wieder ließ seine Körperspannung plötzlich nach.“

Insgesamt entstand im Haus ein Schaden von 3000 Euro durch das Randalieren auf der Suche nach der Bekannten, wie die Besitzerin angab. Zwei Haustüren seien noch immer provisorisch geflickt, die eingeschlagenen Scheiben jedoch repariert und die blutverschmierten Wände im Hausflur mit Spezialfarbe gestrichen.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 40 Euro. Der Angeklagte hätte sich vorsätzlich betrunken und dann Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen. Dem schloss sich Richter Rudat in seinem Urteil an, zumal der Mann schon einmal wegen Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Führerschein verurteilt worden war.