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Kommentar zu AfD-FraktionenSinnvolles ist von der AfD in Rhein-Erft nicht in Erinnerung geblieben

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Das Kreishaus in Bergheim

Das Kreishaus in Bergheim.

Die Wiedergründung von AfD-Fraktionen im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises und im Bergheimer Stadtrat kostet den Steuerzahler Geld.

Mehr aus ihren Mandaten machen, das wollen die AfD-Leute nach eigenem Bekunden mit der Wiedergründung von Fraktionen in Kreistag und Stadtrat in Bergheim erreichen. Mehr als was? Dass die Zusammenarbeit früher als Fraktion schon nicht fruchtbar war, haben sie bereits bewiesen – bis die Fraktionen, nicht nur im Kreistag und in Bergheim, vor zwei Jahren wegen Parteiaustritten zerfielen.

Anträge und Vorschläge, die den Kreis oder die Städte politisch wirklich weitergebracht hätten, sind niemandem in Erinnerung geblieben. Erst recht nicht für die Zeit danach, als die verbliebenen AfD-Leute Einzelkämpfer waren oder den politisch belanglosen Status einer „Gruppe“ hatten.

Streitigkeiten und unrühmliche Abgänge

Wohl aber erinnern sich Beobachter an Streitigkeiten und unrühmliche personelle Abgänge, etwa den des Hürthers Eugen Schmidt aus der Kreistagsfraktion vor zwei Jahren. Der Bundestagsabgeordnete war wegen russlandfreundlicher Aussagen in die Kritik geraten und hatte seinen Wohnsitz in den Oberbergischen Kreis verlegt – lange gab es Unklarheit, wo Schmidt denn nun tatsächlich lebte. Er verließ nicht nur die Fraktion, sondern gab auch sein Mandat ab.

Den Steuerzahler kostet das Wiederaufleben der alten Beziehungen durchaus eine Stange Geld. Ein Beispiel für den Kreistag, in dem die AfD nun einen Fraktionsvorsitz und eine Stellvertretung beanspruchen darf: Ein gewöhnliches Kreistagsmitglied – in einem Kreis der Größe des Rhein-Erft-Kreises – erhält laut Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen monatlich 494,70 Euro, ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender einer kleinen Fraktion 1236,75 Euro, und der Fraktionsvorsitz wird mit immerhin noch 1484,70 monatlich entschädigt.