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StalkingGladbacherin wird doch nicht als Zeugin vorgeführt

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Eine Frau versucht, sich in einer Wohnung vor der Gewalt eines Mannes zu schützen.

Eine Frau versucht, sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen. (Symbolfoto)

Statt das mutmaßliche Opfer von der Gladbacher Polizei vorführen zu lassen, hat die Justiz ein Stalking-Verfahren gegen Auflagen eingestellt.

Ein mutmaßliches Stalking-Opfer aus Bergisch Gladbach wird doch nicht von der Polizei als Zeugin vor Gericht vorgeführt. Stattdessen hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht den Prozess gegen den angeklagten 39-jährigen Ex-Freund der Gladbacherin nun doch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen können, wie Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg auf Anfrage mitteilte.

Kölner Staatsanwaltschaft stimmt zu

Die Gerichtsdirektorin: „Dem Angeklagten wurde der Antritt und die Durchführung einer stationären Drogentherapie aufgegeben, die er nicht ohne oder gegen ärztlichen Rat abbrechen darf.“ Der Angeklagte habe mit Unterstützung der Caritas-Suchthilfe einen Therapieplatz in Aussicht, den er so schnell wie möglich antreten solle. Auch wögen die Vorwürfe nicht schwer und lägen bereits einige Zeit zurück.

Die Anklage hatte dem 39-jährigen Martin S. (Namen geändert) vorgeworfen, er habe von Anfang 2022 bis zum 9. September 2022 immer wieder die Nähe der in einer Notunterkunft lebenden Petra K. gesucht, obwohl diese das nicht gewollt habe. Am 8. September habe er mit einem Steinwurf ein Fenster an der Unterkunft zerstört. Petra K. habe sich danach zeitweise gar nicht mehr aus dem Haus getraut.

Zum ersten Prozesstag war Petra K. als Zeugin nicht erschienen. Strafrichter Dr. Philipp Stöckle regte zunächst vergeblich an, das Verfahren einzustellen; die Anklagebehörde gab ihre Zustimmung nicht. Vor dem bereits anberaumten Fortsetzungstermin hörte er laut Gerichtssprecherin die Staatsanwaltschaft noch einmal an, die der Einstellung gegen Auflagen dann doch zustimmte.