Ihr Versuch, einen Lkw nach Afrika zu verschiffen, scheiterte. In Gladbach verprügelten sie dafür den Betrüger - und wurden selbst bestraft.
UrteilBensberger Gericht verhängt Geldstrafen für betrogene Schläger
Mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Attacke im Lerbacher Wald auf einen betrügerischen Geschäftspartner aus dem belgischen Antwerpen hat das Bensberger Amtsgericht zwei Angeklagte zu Geldstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung verurteilt.
Maurice U. (55/Namen geändert) muss 2700 Euro zahlen, Mittäter Baptiste D. (40) dagegen 4050 Euro. Richter Dr. Philipp Stöckle verurteilte beide zu jeweils 90 Tagessätzen (drei Monatsgehälter); da aber ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind, fiel auch die Höhe der Strafen unterschiedlich aus.
In der Gerichtsverhandlung hatten sich nach zahlreichen Terminen die Tatvorwürfe in der Anklageschrift nach Mitteilung von Gerichtssprecherin Johanna Saul-Krickeberg im Wesentlichen bestätigt. Die Amtsgerichtsdirektorin: „Die Angeklagten hatten nach einer missglückten Lkw-Überführung nach Westafrika versucht, dem Geschädigten eine Anzahlung in Höhe von 1400 Euro wieder abzunehmen und ihn in einen Hinterhalt gelockt.“ Die Schläge am 17. Januar 2021 im Lerbacher Wald wurden von Passanten beobachtet, die die Polizei alarmierten. Im Prozess wurden sie teilweise eingestanden.
Gericht sieht minder schweren Fall
Der Strafprozess bei Amtsrichter Dr. Philipp Stöckle hatte sich seit Februar hingezogen, weil Clément G., der geschädigte Geschäftsmann und mutmaßliche Betrüger der beiden Angeklagten, in Belgien ermittelt werden musste und nicht zum Prozess erschien - beziehungsweise möglicherweise gar nicht kommen wollte. Seine Aussage wurde am Ende verlesen.
Aufgrund der Vorgeschichte, bei der Geschäftsmann Clément G. die bis dahin unbescholtenen Angeklagten wohl um das Geld betrogen hatte, und der eher moderaten Verletzungen, bewertete der Amtsrichter die Schläge als gefährliche Körperverletzungen im minder schweren Fall und beließ es bei Geld- statt Haftstrafen. Schließlich waren beide Täter bis dahin nicht vorbestraft und insgesamt einsichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.