AboAbonnieren

Im KarnevalAmtsrichterin verurteilt Grapscher aus Gladbach zu Geldstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Die Front des Amtsgerichts in Bergisch Gladbach mit Backsteinmauer, Schriftzug und NRW-Landeswappen.

Vor dem Amtgsericht in Bergisch Gladbach war ein 39-Jähriger angeklagt. (Symbolbild)

Erneut stand ein Bergisch Gladbacher wegen sexueller Belästigung vor Gericht. Er gestand und wurde verurteilt.

Mit sexuellen Übergriffen zu Karneval tut sich die Justiz rund um Köln gelegentlich schwer. Ist es ein Kavaliersdelikt, wenn alte Männer jungen Frauen an die Wäsche gehen? Brauchtum, wenn die „Föttjesföhler“ dabei Alaaf rufen? Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht musste sich am Mittwoch zum zweiten Mal innerhalb eines Monats mit dieser Frage befassen und hat dabei ein Zeichen gesetzt.

Tattag war erneut der Karnevalssonntag, der mit Abstand höchste Karnevals-Feiertag in der bergischen Kreisstadt. Angeklagt war ein 39-jähriger Bergisch Gladbacher. Die Staatsanwältin warf Vitali G. (Name geändert) vor, am 19. Februar 2023 einer erst 15 Jahre alten Zeugin an den Po gefasst zu haben und damit den Straftatbestand der sexuellen Belästigung im Sinne von Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs erfüllt zu haben. Ein Strafantrag sei gestellt worden.

Angeklagter spricht zunächst von Versehen

Bei seiner Befragung durch die neue Bergisch Gladbacher Strafrichterin Simona Sünnemann zeigte sich Vitali G. zu Beginn der Verhandlung etwas störrisch: „Ich habe mit der Polizei alles geklärt und habe nichts zu ergänzen“, sagte der Ukrainer; eine Dolmetscherin übersetzte seine Worte.

Gemäß seiner Aussage bei der Polizei am 28. März habe er nur versucht, die junge Frau zur Seite zu schieben und sie allenfalls versehentlich hinten am Gesäß erwischt. „Das war keine sexuelle Belästigung.“ Gleichwohl bedauere er zutiefst, wenn er die Zeugin erschreckt habe, und wolle sich dafür von Herzen entschuldigen.

Ich sage nicht, dass es nicht passiert ist
Der Angeklagte in der Verhandlung

Auf Nachfragen der Richterin rang er sich doch noch zu einem Geständnis durch: „Ich sage nicht, dass es nicht passiert ist.“ Für die Justiz waren diese Worte insofern von Vorteil, als sie damit auf die zum Prozess gar nicht erschienene Zeugin verzichten konnte und sie nicht von der Polizei vorführen lassen musste.

Die Staatsanwältin forderte angesichts des bisher tadellosen Lebenswandels von Vitali G. einerseits, des geringen Alters der Zeugin andererseits eine Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro).

Angeklagter nimmt das Urteil an

Vitali G. entschuldigte sich in seinem letzten Wort erneut und bekannte sich zu seiner Verantwortung. „Ich bitte um eine milde Strafe.“ Mit ihrem Urteil entsprach Richterin Sünnemann der Forderung der Staatsanwältin; der Angeklagte nahm die Strafe sofort an.

Zuletzt hatte sich Ende Juli ein 45-jähriger Bergisch Gladbacher wegen sexueller Belästigung in der Nacht zum Rosenmontag vor Gericht verantworten müssen. Er soll zwei Nachtschwärmerinnen auf der Rückbank eines Autos massiv belästigt haben. Sein Verteidiger stellte in der Verhandlung verschiedene Verfahrensanträge, sodass der Prozess zunächst platzte und neu aufgerollt werden muss.