Corona-KriseRheinbacher Wirte wollen draußen länger öffnen
Rhein-Sieg-Kreis – Das Gastgewerbe würde gerne zusätzlich zu den erlaubten Zeiten Besucher im Freien bewirten – auch nachts. Doch der Rheinbacher Bürgermeister Stefan Raetz hat den Wunsch als Sprecher seiner Amtskollegen im Rhein-Sieg-Kreis nun ausgeschlagen – mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) mit Sitz in Köln ist auch beim Land vorstellig geworden.
Der Wunsch der Wirte ist ganz einfach: Im Corona-Lockdown und durch die Abstandsregeln haben sie enorme Umsatzeinbußen zu verkraften. Die DeHoGa-Geschäftsführer Thomas Kolaric und Christoph Becker schrieben am 10. August darum reihum die Bürgermeister an und baten um kürzere Sperrzeit für die Außengastronomie. Denn wird die Sperrzeit eingeschränkt, könnten sie länger Tische und Stühle im Freien bewirten. „Bessere Umsätze“ seien jetzt „lebenswichtig“, heißt es in dem Schreiben, das während einer Reihe besonders sonniger Tage entstand.
Eine Triebfeder für die Wirte ist das Verhalten von Gästen
Die Bitte war gleich so formuliert, dass eine Sperrzeitenverkürzung auch für die Wintermonate gelten sollte. Eine Triebfeder für die Wirte ist das Verhalten von Gästen, die derzeit aus Angst vor Ansteckung nicht gerne das Gastronomieangebot in geschlossenen Räumen wahrnehmen.
In einem Schreiben an das Land hat der DeHoGa gleichzeitig um eine Modifikation des Immissionsschutzgesetzes gebeten. Das regelt Lärm und Ruhezeiten, denn die Wirte wollen über Mitternacht hinaus im Freien Getränke ausschenken und Essen servieren.
Gastronomie ist einer der stärksten von der Coronakrise getroffenen Wirtschaftszweige
Die Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis hatten das Bittschreiben bereits am nächsten Tag in gemeinsamer Runde vorliegen und diskutierten die Möglichkeiten, sehen aber rechtlich keine. „Wir alle sind uns der Tatsache bewusst, dass die Gastronomie einer der stärksten von der Coronakrise getroffenen Wirtschaftszweige ist“, heißt es in dem gemeinsamen Antwortschreiben.
Doch erlaube das Immissionsschutzgesetz NRW nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse Ausnahmen. Die Bürgermeister empfahlen den Wirten, das Anliegen weiter beim Land vorzutragen, um eventuell zu ähnlichen Ausnahmen wie bei Fußball-Großereignissen zu kommen.
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Die Bürgermeister boten generell auch Einzelfallprüfungen und – „in vielen Kommunen“ teilweisen oder komplett ohne Gebühr – an, um die Außengastronomiefläche zu vergrößern – auch im Winter. Raetz betonte, wie wichtig Gastronomie für die Innenstädte ist. Raetz: „Wir hoffen, mit den bereits getroffenen Vergünstigungen dazu beizutragen, die wirtschaftlich schweren Zeiten zu überstehen.“