Die Unterschriften, die eine Bürgerinitiative in Alfter gesammelt hat, damit ein Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister in Gang kommt, sind geprüft. Doch die Gemeinde sagt zum Ergebnis noch nichts.
Bürgerinitiative mahnt Gemeinde anAbwahlbegehren gegen Bürgermeister in Alfter geprüft
Mehr als sechs Wochen sind vergangen, seit die „Bürgerinitiative gegen Grundsteuererhöhungen“ ihren Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher (CDU) im Alfterer Rathaus abgegeben hat. Viel zu lange, wie der Sprecher der Initiative, Gregor Andreas Geiger, findet. Er schickte darum am Wochenende eine E-Mail an Sabine Zilger, Leiterin des Fachbereichs Verwaltungsmanagement, um nachzuhören, wie der Stand der Dinge ist. Die Mail liegt auch der Rundschau vor.
Geiger verweist auf die NRW-Gemeindeordnung, nach der der Rat „unverzüglich“ feststellen müsse, ob der Antrag zulässig sei. Geiger: „Diese gesetzliche Vorgabe ist zwingend einzuhalten.“ Am 22. Dezember hatten Geiger und einige seiner Mitstreiter die Unterschriftenlisten im Rathaus an Zilger übergeben. Nach dieser langen Zeit sei eine „unverzügliche Feststellung des Rates damit nicht gegeben“, kritisierte Geiger und bat um eine zeitnahe Information, wann nunmehr die Feststellung durch den Rat erfolgen solle. Außerdem merkte er an: „Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Gemeindeordnung der Bezirksregierung zur Kenntnis gegeben werden können.“
Keine Angaben zur Prüfung vor der Sondersitzung in Alfter
Auf Nachfrage der Rundschau sagte Zilger am Rande des Prinzenempfangs bereits am Freitagabend, also bevor Geiger seine Mail verschickt hatte, dass die Unterschriftenlisten ausgezählt worden seien: „Auf jeden Fall werden wir im Februar noch eine Sondersitzung des Rates einberufen. Wir werden aber kein Ergebnis vorher verkünden.“ Zilger wollte keine Begründung dafür nennen, weshalb keine Zahlen aus dem Rathaus nach außen dringen sollen, auch einen Termin für die Sondersitzung wollte sie noch nicht nennen.
Geiger fragte nicht zum ersten Mal bei der Verwaltung nach. Bereits Mitte Januar schrieb er, dass die Initiative „auf die langsam fällige Auszählung der Bürgerstimmen“ warte. Damals erklärte Gemeindesprecherin Maryla Günter gegenüber der Rundschau, dass die Verwaltung die Zulässigkeit des Abwahlbegehrens noch prüfe, wie viele der eingereichten Unterschriften gültig seien.
Laut NRW-Gemeindeordnung müssen in einer Kommune unter 50.000 Einwohnern wie Alfter mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger ihre Unterschrift abgeben, um ein Abwahlverfahren einzuleiten. Für Alfter sind rund 3800 Signaturen notwendig; die Bürgerinitiative hat 4151 Unterschriften vorgelegt. Dies sind bewusst einige mehr als erforderlich, um einen Puffer wegen möglicher ungültiger Stimmen zu haben. Anschließend hat die Verwaltung die vorgelegten Unterschriften „unverzüglich“ zu prüfen. Im Anschluss daran hat sich der Rat ebenfalls „unverzüglich“ zu einer Sondersitzung zu treffen, um die Zulässigkeit des Abwahlverfahrens festzustellen.
Sollte der Rat die Zulässigkeit des Verfahrens feststellen, hat der Bürgermeister eine Woche nach dem Ratsbeschluss die Möglichkeit, auf sein Amt zu verzichten. Tut er dies nicht, werden die Bürger innerhalb von drei Monaten ab dem Ratsbeschluss zur Urne gerufen, um über die Abwahl des Bürgermeisters zu entscheiden. Sollte die Abwahl erfolgreich sein, wäre die Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters innerhalb von sechs Monaten erforderlich, sobald die Gültigkeit der Abwahl durch den Wahlausschuss festgestellt sein würde. Bürgermeister Rolf Schumacher ist derzeit nicht im Dienst. Er ist noch bis Mitte Februar krankgeschrieben.