Online-LieferfristWas Verbraucher tun können, wenn Pakete nicht pünktlich ankommen
Essen – Durch Corona boomt der Online-Handel. Doch nicht immer werden Lieferfristen eingehalten. Welche Rechte Verbraucher und Verbraucherinnen haben. In Zeiten von Corona boomt der Online-Handel. Mit ein, zwei Klicks landet das gewünschte Produkt schnell im Warenkorb. Was aber tun, wenn der bestellte Artikel einfach nicht geliefert wird? Dieses Thema beschäftigt die Verbraucherzentrale NRW derzeit. So gebe es immer mehr Beschwerden, dass Produkte bei Verbrauchern gar nicht oder erst sehr spät ankommen.
Mehr Bestellungen
„Durch Corona bestellen die Leute mehr. Deshalb fällt uns das Ganze derzeit immer mehr auf“, erklärt Vorstand Wolfgang Schuldzinski auf der Jahrespressekonferenz. Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale den Onlineversand von Otto und Gravis, wo Produkte oft als „bald lieferbar“ dargestellt werden, es aber keine genaue Angabe gibt, wann das überhaupt ist.
„Der Verbraucher muss im Online-Shop erkennen, an welchem Tag sein Produkt spätestens kommt“, sagt Rechtsexpertin Iwona Husemann. Im Fall von Otto und Gravis habe es bereits Klagen und Abmahnungen gegeben. Diese Probleme würden vor allem in der Elektrotechnik-, Möbel- oder Kleidungsbranche auftreten. „Die Menschen kommen erst zu uns, wenn es schon zu spät ist.“ So falle den Verbrauchern die Problematik erst auf, wenn sie merken, dass das Produkt nicht geliefert wird. Oft haben viele dann aber schon per Vorkasse bezahlt.
Die Verbraucherzentrale rät, Nachfristen zu beachten. Angemessen sei eine Frist, die sich am ursprünglichen Lieferzeitraum orientiere. Bei einer Lieferzeit von vier Tagen gebe es zwei Tage Nachfrist, also etwa die Hälfte des angegeben Lieferzeitraums. Kommt das Produkt bis dahin nicht an, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Reiseveranstalter im Visier
Auch die anstehende Reisesaison beschäftigt die Verbraucherzentrale. Die Coronazahlen in Deutschland sinken und ein Urlaub in den Sommerferien wird immer wahrscheinlicher. Doch wie schon im vergangenen Jahr erwartet die Verbraucherzentrale NRW auch für diesen Sommer Probleme mit Anbietern.„Viele Reiseveranstalter werben derzeit mit ihren Stornierungsbedingungen“, so Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Er weist daraufhin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier vor allem auch das Kleingedruckte lesen sollten. „Es wird wieder zu einigen Rücktritten kommen und wir erwarten deshalb eine erhöhte Nachfrage der Verbraucher.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Ein weiterer problematischer Faktor sind die Nachweispflichten für Genesene, Geimpfte oder Getestete. „Man muss sehen, ob diese Nachweise überall anerkannt werden.“ So erwartet Schuldzinski, dass es vor allem international zu Problemen kommen kann. „Dann stellt sich die Frage, wer Schuld ist, wenn ich meine Reise nicht antreten kann.“
Schon im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale einen maßgeblichen Anstieg der Verbraucheranliegen im Freizeitsektor verzeichnet. Mit 18 Prozent aller Anfragen war diese Rubrik 2020 erstmals eines der gefragtesten Themen. „Hier gab es vor allem Ärger mit großen Anbietern wie Tui oder Lufthansa“, sagt Schuldzinski. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 350.000 Verbraucheranliegen in NRW bearbeitet. 77 Prozent davon auf digitalem Wege.