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Nach ProtestwelleNRW schafft Beiträge der Anwohner zum Straßenbau ab

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Bauarbeiter arbeiten an einer Straße (Symbolbild)

Bauarbeiter arbeiten an einer Straße (Symbolbild)

Schwarz-Grün beschließt ein gesetzliches „Beitragserhebungsverbot“ – und zieht die Konsequenz aus einer jahrelangen Protestwelle der Anlieger.

Nach 54 Jahren sollen die umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Nordrhein-Westfalen endgültig abgeschafft werden. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am Dienstagnachmittag in Düsseldorf einen entsprechenden Reformentwurf zum Kommunalabgabengesetz beschlossen.

Städte und Gemeinden, die über Jahrzehnte Hausbesitzer und Grundstückseigentümer für Ausbaumaßnahmen vor ihrer Tür finanziell in Anspruch nehmen durften, werden künftig mit einem Beitragserhebungsverbot belegt. Dieses gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen oder in den Kommunalhaushalten aufgeführt werden. Dafür erstattet das Land den Kommunen die jährlichen Einnahmeausfälle in zweistelliger Millionenhöhe.

Förderprogramm greift ein

Für Straßen, die zwischen 2018 und 2023 grundsaniert wurden, greift ein Förderprogramm des Landes, das die Anliegerbeiträge für Betroffene zu 100 Prozent ausgleichen soll. Nur für ältere Baumaßnahmen können die Bürger damit noch finanziell in Anspruch genommen werden.

„Der Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert“, erklärt Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Davon unabhängig sind die Kosten für die Ersterschließung einer Straße, die weiterhin auf Anwohner umgelegt werden können.

Mit dem Kabinettsbeschluss geht ein langer Streit in NRW zu Ende. Das Kommunalabgabengesetz sah seit 1969 vor, dass Grundstückseigentümer von ihren Städten für Ausbesserungsarbeiten an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen zur Kasse gebeten werden konnten. Dahinter steckte der Gedanke, dass der Grundstückseigentümer angeblich wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Allgemeinheit der Steuerzahler hat. Da es keine Höchstgrenzen oder Kostenstandards für Ausbaumaßnahmen gibt, bekamen Anlieger immer wieder Rechnungen in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe. Seit 2018 erhob sich dagegen eine Welle des Protests.

Einer Volksinitiative des Steuerzahlerbundes hatte sich die Rekordzahl von fast 500.000 Betroffenen angeschlossen. In neun Bundesländern waren die Anliegergebühren bereits zuvor abgeschafft worden. In NRW folgte Scharrenbach jedoch lange der Logik, dass der Grundstückseigentümer durch eine in Schuss gehaltene Straße vor seiner Haustür einen Wertzuwachs erhalte und deshalb ungefragt an Baukosten beteiligt werden könne.

Um die Anwohner-Wut zu lindern, hatte die alte schwarz-gelbe Landesregierung Ende 2019 zunächst ein erstes Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro beschlossen, aus dem Anliegern die Hälfte der Straßenausbeiträge erstattet werden sollte. Kurz vor der Landtagswahl 2022 wurde die komplette Erstattung zugesagt, doch mussten die Städte noch immer zuvor die Kosten aufwendig ermitteln. Mit Bildung der schwarz-grünen Koalition im vergangenen Sommer wurde die komplette gesetzliche Abschaffung zugesagt.