Anwerbung eines AuftragsmördersUrteil gegen Mutter und Tochter ist rechtskräftig

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Polizei ist im Einsatz.

Das Urteil wegen Anwerbung eines Auftragsmörders bleibt rechtskräftig. (Symbolbild)

Das Urteil gegen eine Mutter und ihre Tochter ist rechtskräftig. Die beiden hatten im Juni letzten Jahres einen Auftragsmörder angeworben.

Die Verurteilung einer Mutter und ihrer Tochter wegen der versuchten Anwerbung eines Auftragsmörders durch das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht am Dienstag mit.

Anstiftung zum Mod wegen Sorgerechtsstreit

Es hatte die beiden Beschuldigten im Juni vergangenen Jahres wegen der versuchten Anstiftung zum Mord zu Haftstrafen von drei und fünf Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter wollten sie den ehemaligen Lebensgefährten der Tochter töten lassen, Hintergrund des Plans war demnach unter anderem ein Sorgerechtsstreit um ein gemeinsames Kind.

Laut Gericht betrieb die zum Zeitpunkt des Urteils 69-jährige Mutter ein Restaurant und nahm Kontakt zu einem Stammgast auf, um diesen als Killer anzuwerben. Dieser ging aber nur zum Schein auf das kriminelle Ansinnen ein und wandte sich an die Polizei. Die damals 41-jährige Tochter übergab dem Mann bei Treffen dann unter anderem Fotos und 17.000 Euro als Bezahlung. (afp)

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