Nach UnfallReichshofer muss zahlen, weil er am Lenkrad eingeschlafen war

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Vor dem Amtsgericht in Waldbröl musste sich jetzt ein 21-Jähriger aus Reichshof verantworten, weil am Steuer seines Wagens eingeschlafen war und einen Unfall verursacht hatte. Das Foto zeigt einen Stapel von Gerichtsakten.

Vor dem Amtsgericht in Waldbröl musste sich jetzt ein 21-Jähriger aus Reichshof verantworten, weil am Steuer seines Wagens eingeschlafen war und einen Unfall verursacht hatte.

Eine Geldstrafe und ein Fahrverbot sind die Quittung, nachdem ein Reichshofer am Lenkrad eingeschlafen war und einen Unfall gebaut hatte.

Eine Geldstrafe von 1500 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot sind die Folge der kurzen Unaufmerksamkeit eines Reichshofers am Lenkrad seines Autos. Der Anklage zufolge war der 21-Jährige vor etwa einem Jahr bei Nachrodt im Sauerland auf der Bundesstraße zwischen Altena und Iserlohn eingeschlafen, in einer langgezogenen Linkskurve geriet sein Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen. An beiden Autos entstand ein Totalschaden.

Der Angeklagte räumte diesen Vorwurf ein. Er berichtete, dass er an dem Unfalltag gegen 6 Uhr morgens zu Hause losgefahren sei und im Raum Olpe noch zwei Kollegen auf dem Weg zur Berufsschule in Iserlohn abgeholt habe. Bei Altena habe er eine leichte Müdigkeit bemerkt und daher einen Kaugummi genommen. Irgendwann sei er aber doch eingeschlafen und erst durch den Knall geweckt worden.

Sowohl ein Alkohol- als auch ein Drogentest waren bei dem Beschuldigten aus Reichshof negativ

Auf Nachfrage von Richter Carsten Becker antwortete er, dass ihm diese Ermüdung unerklärlich sei. Sowohl ein Alkoholtest als auch ein Drogentest danach waren negativ.

Ein damals folgender Lastwagenfahrer sagte als Zeuge, dass er von seiner erhöhten Position einen guten Überblick gehabt habe. Der Wagen vor ihm sei plötzlich ausgeschert und mit einem Skoda frontal zusammengestoßen. In beiden Fahrzeugen habe es glücklicherweise nur leicht Verletzte gegeben: „Der Fahrer wirkte geschockt.“ Der Geschädigte war nicht zur Verhandlung erschienen, die beiden Mitfahrer berichteten, dass sie von der Anbahnung des Unfalls nichts mitbekommen hätten.

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe empfahl, bei dem am Unfalltag 20-Jährigen das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden: „Dieser Vorfall ist kein jugendtypisches Verhalten.“ So forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro und einen Führerscheinentzug von sechs Monaten. Der Angeklagte entschuldigte sich bei seinem verletzten Beifahrer und erklärte, dass ihn sein Arbeitgeber möglicherweise entlassen werde, falls er den Führerschein verliere.

Richter Becker verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Er folgte dem Antrag der Anklage hinsichtlich der Geldstrafe, verhängte jedoch lediglich ein zweimonatiges Fahrverbot. Ausnahmsweise werde der Führerschein nicht kassiert, sodass kein Kündigungsgrund vorliege.

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