SchnapsdiebstahlLadendieb schlief im Gummersbacher Amtsgericht ein

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Eine Außenansicht des Gerichtsgebäudes auf dem Gummersbacher Steinmüllergelände.

Das Schöffengericht in Gummersbach beschäftigte sich mit dem versuchten Diebstahl.

Das Schöffengericht in Gummersbach verurteilte den 37-jährigen Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef, die Staatsanwältin, ein medizinischer Gutachter und auch der Verteidiger waren hellwach, als es darum ging, ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu verhandeln. Nur der Angeklagte, ein 37-jähriger Mann, schien seinen Strafprozess mit wenig Interesse zu verfolgen – er nickte immer mal wieder ein und verschlief so einen Teil des Verfahrens.

Sein Vorstrafenregister zählt 21 Einträge, ein weiterer ist nun dazu gekommen. Aufgrund von Zeugenaussagen stufte das Schöffengericht die Vorwürfe auf versuchten Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch herab und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Zwei Supermarktmitarbeiter stellten den Angeklagten

Laut Staatsanwältin hatte er am 11. Mai 2023 in einem Lebensmittelgeschäft auf dem Steinmüllergelände eine Flasche Schnaps im Wert von 15 Euro gegriffen und den Markt verlassen, ohne den Alkohol zu bezahlen. Zwei damalige Mitarbeiter, 20 und 25 Jahre alt, wollten ihn aufhalten und bis zum Eintreffen der Polizei im Marktbüro festhalten. Doch der Angeklagte soll sich gewehrt, gar versucht haben, mit der Flasche nach dem 25-Jährigen zu schlagen und mit den Füßen nach ihm zu treten.

Sowohl die beiden Markt-Mitarbeiter als auch die Polizeibeamtin, die den Bericht zu dem Einsatz geschrieben hatte, wurden als Zeugen gehört. Anders als die Darstellung zum Einsatzbericht betonte der 25-Jährige allerdings, nicht mit der Flasche attackiert worden zu sein. Auch sein Kollege wertete das Verhalten eher als Rumfuchteln, um das Wegnehmen der Flasche zu verhindern. Weil die beiden 20- und 25-jährigen Zeugen nicht einstimmig sagen konnten, wo der Angeklagte die Flasche verwahrt hatte – ob versteckt in der Jacke oder offen in der Hand – konnte weder der Vorwurf des räuberischen Diebstahls noch der versuchten gefährlichen Körperverletzung aufrechterhalten werden.

Der Angeklagte befindet sich in der Marienheider Klinik zur Behandlung

Wichtig für die Urteilsfindung war aber der Bericht des medizinischen Gutachters. Dabei ging es darum, ob bei dem unter Alkohol- und Medikamentensucht leidenden Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Diese attestierte der Gutachter, denn laut Blutuntersuchung wies der Angeklagte einen Promillewert von 1,22 auf. „Zum Tatzeitpunkt kann der Promillewert also 1,74 betragen haben“, so der Gutachter. Auch die Zeugen beschrieben den Gemütszustand des 37-Jährigen als apathisch, aggressiv und heruntergekommen. Die Polizistin erinnerte sich zudem an Beleidigungen und neonazistische Parolen.

„Das geht gar nicht“, richtete Richter Neef das Wort direkt an den Angeklagten, dessen Körper einige tätowierte Hakenkreuze bedecken sollen. Diese Mitteilung sorgte bei seinem Verteidiger für weit aufgerissene Augen. Der Angeklagte, der sich zu allen Vorwürfen geständig zeigte, befindet sich derzeit in Marienheide in Behandlung. „Dort hat er einen geregelten Tagesablauf und das tut ihm sehr gut. Er will wegkommen vom Alkohol und den Medikamenten“, berichtete sein Verteidiger.

Während die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von acht Monate ohne Bewährung beantragte, bat der Verteidiger die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, um dem Mann die Behandlung weiter zu ermöglichen. Das Gericht entschied sich am Ende für eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

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