Zweifel an Aussage des OpfersLandgericht Köln entlässt Angeklagte aus Gummersbach aus U-Haft

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Ein Strafgesetzbuch steht auf dem Tisch eines Richters.

Vor dem Landgericht Köln findet aktuell ein Prozess gegen vier Männer aus Gummersbach wegen versuchten gemeinschaftlichen Totschlags statt.

Das mutmaßliche Tatopfer, das auf einem Parkplatz in Gummersbach von Messerstichen verletzt worden war, hatte widersprüchliche Aussagen gemacht.

Im Prozess gegen vier Männer (19, 21, 26 und 28) aus Gummersbach wegen versuchten gemeinschaftlichen Totschlags an einem 25-Jährigen auf einem Parkplatz in Bernberg sind am Freitag die Untersuchungshaftbefehle gegen drei Angeklagte aufgehoben worden. Das bestätigte ein Sprecher des Kölner Landgerichts auf Nachfrage dieser Zeitung. Zuvor war lediglich der 28-Jährige nicht in Haft. Eine Entscheidung in der Sache hat das Gericht damit noch nicht getroffen.

Die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Ansgar Meimberg vermochte aber keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten gemeinschaftlichen Totschlags mehr zu erkennen, sagte ein Gerichtssprecher. Hintergrund der Entscheidung sind widersprüchliche und zum Teil unglaubwürdige Angaben des mutmaßlichen Tatopfers (25) in dem Fall sowie weiterer Augenzeugen des Vorfalls auf einem Parkplatz in Bernberg am 14. August 2023.

Gummersbach: Lebensgefährliche Stichverletzungen durch Messer 

Dort war der 25-Jährige von Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Laut Anklage soll es zunächst am 11. August zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 25-Jährigen und den Angeklagten sowie weiteren Personen auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Gummersbach gekommen sein. Einer der Angeklagten soll eine Mitarbeiterin (20) des Restaurants nach ihrem Instagram-Kontakt gefragt habe. Da es sich um die Freundin des 25-Jährigen handelte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Dabei soll der 25-Jährige in ein Auto gesperrt worden sein, weshalb auch Freiheitsberaubung angeklagt ist.

Drei Tage später sollte es dann auf dem Parkplatz in Bernberg zu einem klärenden Gespräch zwischen dem 25-Jährigen und den Angeklagten kommen. Was sich dort dann zutrug, ist bislang unklar geblieben. Während die Angeklagten behaupten, der 25-Jährige habe zuerst einen, dann zwei von ihnen zum Kampf aufgefordert, wobei er mit einem Schraubenzieher bewaffnet gewesen sein soll, gab das mutmaßliche Opfer an, von den Angeklagten geschlagen und mit mindestens einem Messer gestochen worden zu sein.

Der 25-Jährige machte schon während der Ermittlungen widersprüchliche Angaben. Dennoch stützte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf die Angaben. Verteidiger Frank Hatlé begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Dabei übte er Kritik in Richtung Anklage: „Die Aufhebung der Haftbefehle war der Wendepunkt in dem von einer unerfahrenen Staatsanwältin mit großem Verfolgungseifer, aber geringer Expertise geführten Verfahren.“

Die Anklägerin habe auch, nachdem das „Lügengebilde des vermeintlichen Geschädigten“ zusammengebrochen sei, die Angeklagten weiterhin in Haft sehen wollen. Der Prozess am Landgericht wird fortgesetzt. 

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