Cum-Ex-DealsManager muss 2,2 Millionen Euro zahlen – Verfahren eingestellt

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Das Landgericht Bonn

Das Landgericht Bonn

Die Summe entspreche nach Auffassung der Strafkammer den Profiten, die der Angeklagte mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften erlangt habe.

Die Justiz holt sich das Geld zurück, das der Bund durch kriminelle Aktiengeschäfte verloren hat: Gegen eine Zahlung von 2,2 Millionen Euro an die Staatskasse hat das Landgericht Bonn am Mittwoch ein Strafverfahren gegen einen Mitgründer und ehemaligen Partner einer Londoner Fondsgesellschaft eingestellt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Summe entspreche nach Auffassung der Strafkammer den Profiten, die der Angeklagte mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften erlangt habe. Dabei haben sich Aktienanleger um den Dividendenstichtag Kapitalertragssteuern doppelt erstatten lassen, ohne dass der Fiskus es bemerkt hat.

Geringere Tatbeteiligung

Zwei Mitangeklagte des Managers wurden vorige Woche in Bonn wegen schwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Tatbeteiligung des nun frei gekommenen Briten sei „in Umfang und Intensität“ deutlich geringer gewesen als die seiner ehemaligen Kollegen, befand das Gericht. Auch die Staatsanwaltschaft bejahte die vorläufige Verfahrenseinstellung.

In einem weiteren Cum-Ex-Verfahren muss sich seit Dienstag der Mitgründer einer Hamburger Bank vor dem Bonner Landgericht verantworten. Ihm werden Steuerhinterziehungen in Höhe von 93 Millionen Euro zur Last gelegt.

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