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Update

Schausteller-Streit in Köln
Deutzer Kirmes droht im Herbst und Frühjahr auszufallen

5 min
Die Kirmes auf der Deutzer Werft in Köln.

Die Deutzer Kirmes droht wegen eines Vergabe-Streits auch im Herbst 2025 und im kommenden Frühjahr wieder ins Wasser zu fallen.

Der Schausteller-Zoff um die Deutzer Kirmes eskaliert. Im Kampf um die Konzession für die nächsten Jahre hat der Leverkusener Wilfried Hoffmann das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eingeschaltet.

Die Deutzer Kirmes droht auch im Herbst und im kommenden Frühjahr auszufallen. Grund ist ein erbittert geführter Streit zwischen den beiden möglichen Ausrichtern, der bereits dazu geführt hat, dass die Osterkirmes abgesagt wurde. Die Stadt Köln hatte die Konzession für die Ausrichtung des Volksfests in den Jahren 2025 bis 2029 an die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS) vergeben. Der unterlegene Bieter, der Leverkusener Unternehmer Wilfried Hoffmann, legte dagegen Beschwerde bei der Vergabekammer Rheinland ein, unterlag aber (wir berichteten). Nun geht Hoffmann in die nächste Instanz.

„Wir haben gegen die Entscheidung der Vergabekammer fristgerecht Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt“, sagte Hoffmanns Sprecher Hugo Winkels der Rundschau. Er betonte: „Wir sind überzeugt, dass die Entscheidung der Vergabekammer die juristische Vielfalt unserer Argumente nicht ausreichend gewürdigt hat. Daher halten wir eine Überprüfung dieser Entscheidung durch das Oberlandesgericht für dringend geboten.“ Die Deutzer Kirmes sei für Schausteller ein wichtiger Markt. „Wir möchten, dass viele Schausteller daran teilhaben dürfen und nicht nur ein kleiner Kreis.“

OLG Düsseldorf verhandelt erst 2026 über Kölner Schausteller-Zoff

Das Oberlandesgericht hat bereits einen Termin für die Verhandlung festgesetzt. Am Mittwoch, 22. April 2026, soll um 10 Uhr in Sitzungssaal A 208 über die sogenannte „sofortige Beschwerde“ verhandelt werden. Das bedeutet, dass sowohl das Deutzer Herbstvolksfest im Oktober als auch die Osterkirmes auszufallen drohen. Denn die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Demnach darf die Stadt Köln die Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung der Kirmes nicht vergeben, bis das OLG entschieden hat.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Die GKS war aus dem Vergabeverfahren der Stadt knapp als Siegerin hervorgegangen. Gegen diese Entscheidung wehrt sich Wilfried Hoffmann mit allen juristischen Mitteln. Die GKS hatte die Deutzer Kirmes jahrzehntelang ausgerichtet. Im vergangenen Jahr wurden die Volksfeste im Frühling und im Herbst erstmals von Hoffmann durchgeführt. Er war nach einem Vergabestreit und einer Neuausschreibung am Ende per Losentscheid zum Zug gekommen.

Noch steht aber nicht fest, ob die beiden Volksfeste tatsächlich ins Wasser fallen. Eine Sprecherin des OLG Düsseldorf sagte der Rundschau, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde entfalle „grundsätzlich schon zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist“. Das wäre ab 18. Juli 2025 der Fall. „Auf Antrag kann der Senat allerdings die aufschiebende Wirkung verlängern“, sagte sie. Gemäß Paragraph 173, Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müsse der Senat dazu eine Interessenabwägung vornehmen. Von den betroffenen Beteiligten werde der Senat eine schriftliche Stellungnahme einholen und dann entscheiden.

Deutzer Kirmes darf wegen Beschwerde nicht vergeben werden

Auf Nachfrage bestätigte Hugo Winkels, dass Wilfried Hoffmann beim OLG beantragt hat, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu verlängern. Sollte der Senat dem Antrag stattgeben, dürfte die Stadt Köln die Konzession vorerst nicht an die GKS vergeben. Die GKS hatte am 1. Juli vergeblich an Hoffmann appelliert, die Entscheidung der Vergabekammer zu akzeptieren und erklärt: „Es wäre ein Zeichen von Größe, auf weitere juristische Schritte zu verzichten und damit den Weg freizumachen für ein Fest, das Menschen verbindet, Freude bringt und das Leben in unserer Stadt bereichert.“

Wilfried Hoffmann folgte diesem Appell nicht. Sein Sprecher Hugo Winkels sagte: „Wir wollen in Deutz langfristig ein Volksfest etablieren, das allen Menschen Freude bereitet. Wir möchten für Köln das bestmögliche Ergebnis.“ Die Deutzer Kirmes sei „ganz wichtig für das Bild Kölns nach außen“, in der Vergangenheit habe sie jedoch ein negatives Image gehabt. Wilfried Hoffmann habe mit zwei erfolgreichen Veranstaltungen im Jahr 2024 seine positive Arbeit unter Beweis gestellt.

Dass durch Hoffmanns Beschwerde das Deutzer Volksfest nach Ostern 2025 nun ein zweites und drittes Mal komplett auszufallen droht, ficht ihn nicht an. Winkels sagte: „Die Deutzer Kirmes muss nicht ausfallen. Wir stehen bereit, das Volksfest übergangsweise auszurichten, bis das OLG entschieden hat.“ Nach Angaben der Stadt Köln steht diese Option jedoch gar nicht zur Disposition. Ein Stadtsprecher erklärte: „Bis zur Entscheidung des OLG Düsseldorf darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“

Übergriff am Wiener Platz kommt im Dezember vor Gericht

Dass Wilfried Hoffmann die Angelegenheit mit aller Entschiedenheit verfolgt, liegt womöglich auch an einem Übergriff auf ihn und seinen Sohn, der sich am 23. Februar 2024 gegen 17.30 Uhr auf der Kirmes am Wiener Platz abgespielt haben soll. Dort sollen vier Personen aus dem Umfeld der GKS Hoffmann und seinen Sohn zur Rede gestellt, verbal bedroht und physisch angegriffen haben. Ziel soll gewesen sein, ihn dazu zu bewegen, seine Bewerbung für die Deutzer Kirmes zurückzuziehen.

Nach einer Anzeige Hoffmanns nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen auf und verfasste eine Anklage gegen vier Beschuldigte – drei Männer und eine Frau. Ihnen wird Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigung, versuchte Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Darunter soll ein Mitglied des GKS-Vorstands sein. Ein Sprecher des Amtsgerichts Köln bestätigte der Rundschau, dass die Anklage mittlerweile zur Hauptverhandlung zugelassen ist. Sie finde am 19. Dezember 2025 statt.

GKS sieht durch Wilfried Hoffmanns OLG-Beschwerde ihre Existenz bedroht

Die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS) erhebt schwere Vorwürfe gegen Wilfried Hoffmann und sieht durch sein Vorgehen ihre Existenz bedroht. „Trotz der eindeutigen Entscheidung der Vergabekammer“ habe Hoffmann beim OLG Beschwerde eingelegt. „Das ist nicht nur eine unnötige Verzögerung, sondern auch eine klare Missachtung des öffentlichen Interesses. Diese erneute Beschwerde bringt den geplanten Ablauf für das Herbst- und Frühlingsvolksfest 2025 bzw. 2026 in Gefahr“, erklärte die GKS.

Der Verhandlungstermin im April 2026 bedeute, „dass es auf der Deutzer Werft in diesem Zeitraum keine Volksfeste geben wird“. Das schade der Stadt, den Bürgern und den Kölner Schaustellerbetrieben, „die auf diese Veranstaltungen angewiesen sind. Die Umsätze der Volksfeste sind für die Existenz vieler Schausteller überlebenswichtig.“ Die GKS betonte: „Es ist an der Zeit, den öffentlichen Druck zu erhöhen und alles daran zu setzen, dass die Volksfeste in Köln wieder stattfinden können.“ Die Deutzer Kirmes dürfe nicht durch „unnötige Rechtsstreitigkeiten“ aufs Spiel gesetzt werden. (fu)